Fragen & Antworten

ARA Fragen Antworten

Ausgangslage

Die steigenden gesetzlichen Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz erfordern in den nächsten Jahren die Erneuerung und den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Um die Vorschriften wirtschaftlich, ökologisch und betrieblich optimal zu erfüllen, sind weitere Zusammenschlüsse von ARA-Verbänden unumgänglich. Der Betrieb und die Werterhaltung der ARA belasten die Abwasserkassen der Gemeinden stark. Grössere ARA lassen sich wesentlich kostengünstiger betreiben und bei Bedarf einfacher erweitern als kleinere Anlagen. Regionale ARA an geeigneten Standorten sind betriebssicher, ökonomisch und ökologisch effizient und zukunftsfähig. Sie bieten somit eine nachhaltige Lösung für die Abwasserreinigung.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die regionale Zusammenarbeit in der Abwasserreinigung bereits etabliert. Aufgrund des wachsenden Investitionsbedarfs haben sich zahlreiche ARA-Verbände zusammengeschlossen: Zwischen 1985 und 2023 hat sich die Anzahl ARA im Kanton Aargau von 94 auf 41 verringert. Angesichts der zunehmenden Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz empfiehlt es sich, die Kräfte im Sinne einer wirtschaftlich, ökologisch und betrieblich optimalen Abwasserreinigung weiter zu bündeln. Deshalb strebt der Kanton weitere Zusammenschlüsse an: 2035 sollen gemäss dem Konzept Abwasserreinigung (2014) noch 23 ARA in Betrieb stehen. Für das Einzugsgebiet Aarau und das Wynen-, Suhren- und Uerkental sieht das Konzept ein neue regionale ARA in Aarau vor; eine entsprechende Vororientierung ist im kantonalen Richtplan verankert. Die Verbandsgemeinden sind somit behördenverbindlich verpflichtet, eine Lösung für eine gemeinsame Abwasserreinigung weiterzuverfolgen.

  • Ab 2028 sind weitere ARA unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu beseitigen. Rückstände von organischen Stoffen (z.B. Medikamente, Kosmetika, Reinigungsmittel oder Pestizide) können sich in Flüssen und Seen nachteilig auf Wasserlebewesen auswirken und via Grundwasser wieder ins Trinkwasser gelangen. Mit der vierten Reinigungsstufe lassen sich die Spurenstoffe verringern. Die Einrichtung erhöht den Raumbedarf der ARA und setzt bestimmte Standortbedingungen voraus.
  • Per 2028 sind verschärfte Vorgaben zur Stickstoffelimination zu erwarten.
  • Auf sämtliche ARA dürfte sich das von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissene Klimaschutzgesetz (Netto-Null-Ziel 2050) auswirken. In Diskussion sind Vorschriften zur Schlammbehandlung (Abspaltung und Speicherung von Kohlendioxid aus dem Klärgas) und zur Reduktion des Lachgasausstosses. Für kleinere ARA wird es sehr anspruchsvoll, solche Vorgaben zu erfüllen.
  • Ab 2026 sind die ARA-Betreiber zum Phosphor-Recycling verpflichtet. Der aus kommunalem Abwasser, aus Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der Asche von thermisch behandeltem Klärschlamm zurückgewonnene Phosphor soll verwertet werden. Die Rückgewinnungspflicht lässt sich allerdings mangels etablierter Technologien noch nicht per 2026 umsetzen.
     

Der Klimawandel stellt die Abwasserreinigung vor zusätzliche Herausforderungen. Die häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse beeinflussen die Menge und die Qualität des Abwassers und die Belastung der Fliessgewässer. Starkregen wirken sich auf die Siedlungsentwässerung (Kanalisation, Regenbecken etc.) aus und erhöhen nach längeren Trockenperioden die Menge der transportierten Feststoffe. Die Abschwemmung von feinem Material von der Erdoberfläche kann in den ARA zu Problemen führen, etwa in Form von Ablagerungen. Auch hydraulisch belasten Starkregen die ARA. Gleichzeitig erhöht der Klimawandel den Druck, den CO2-Ausstoss zu verringern und die Ressourcen zu schonen; politische Vorstösse verlangen, die stoffliche Verwertung von Abfällen (Re-Use) und damit die Kreislaufwirtschaft zu forcieren, was die Anforderungen an die ARA zusätzlich erhöhen wird.

Der Gewässerschutz ist umfassend geregelt und bezweckt den Schutz der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

  • Der in der Bundesverfassung verankerte Gewässerschutz (Art. 76) umfasst die haushälterische Nutzung der Ressource Wasser und den Schutz des Wassers vor schädigenden Einwirkungen. Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone.
  • Das Bundesgesetz über den Umweltschutz legt den vorsorglichen Schutz der Lebensgrundlagen und das Verursacherprinzip – wer Massnahmen verursacht, trägt die Kosten – fest ( Art. 1 und 2) und regelt im Bereich der Abfälle das Vermeidungsprinzip (Art. 30). Demnach sind Abfälle prioritär zu vermeiden oder zu verwerten und grundsätzlich im Inland zu entsorgen. Bei der Planung, Errichtung oder Änderung entsprechender Anlagen ist frühzeitig die Umweltverträglichkeit zu prüfen (Art. 10).
  • Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) listet im Anhang die entsprechenden Anlagetypen auf. Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für eine Kapazität von mehr als 20’000 Einwohnergleichwerte sind UVP-pflichtig.
  • Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz gibt vor, Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (Art. 1) und verschmutztes Abwasser zu behandeln (Art. 7). Das Abwasser darf nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer eingeleitet werden (Pflicht zur Abwasserreinigung). Nicht verschmutztes Abwasser ist prioritär zu versickern oder alternativ in ein Gewässer einzuleiten.
  • Die Kantonsverfassung beauftragt den Kanton und die Gemeinden, den Menschen und der Umwelt grösstmöglichen Schutz gegen schädliche und lästige Einwirkungen zu bieten und für eine umweltgerechte Ableitung der Abwässer zu sorgen (Paragrafen 42 und 44).
  • Das kantonale Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen schreibt im Einklang mit dem übergeordneten Recht vor, dass das anfallende Regenwasser im Siedlungsgebiet soweit möglich versickert oder zurückgehalten werden muss (Paragraf 118).
  • Im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern regelt der Kanton Aargau die Zuständigkeit der Gemeinden hinsichtlich der bundesrechtlich vorgegeben Planungspflicht bzw. der Erstellung der Generellen Entwässerungspläne (Paragraf 17). Weiter verpflichtet er die Gemeinden, entweder allein oder in Gemeindeverbänden, öffentliche Anlagen für die Ableitung und Reinigung des Abwassers zu betreiben und zu unterhalten (Paragraf 19). Dabei kann das zuständige Departement im Interesse einer ökologischen und wirtschaftlichen Optimierung eine für mehrere Gemeinden gemeinsame Abwasserreinigung verlangen (Absatz 3).

Abwasserverband Aarau WSU

Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz müssen die vier ARA im Einzugsgebiet des Wynen-, Suhren- und Uerkentals (WSU) kurz- und mittelfristig umfassend erneuert und ausgebaut werden. Auch die heutige ARA in Aarau stösst an ihre Kapazitätsgrenze und muss die neuen Anforderungen erfüllen. Die bestehenden Standorte bieten nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Daher wollen sich die fünf Verbände Aarau und Umgebung, Mittleres Wynental, Reitnau-Moosleerau, Region Schöftland und Region Kölliken zum Abwasserverband Aarau WSU zusammenzuschliessen und in Aarau eine gemeinsame neue Anlage bauen. Der Zusammenschluss ermöglicht laut einer Machbarkeitsstudie bis ins Jahr 2080 Einsparungen im oberen zweistelligen Millionenbereich. Die geplante regionale ARA reinigt auf dem neuesten Stand der Technik kostengünstig die gesamte Abwassermenge von 30 Gemeinden und führt dieses verdünnt via Aare dem natürlichen Wasserkreislauf zu. Ebenso schafft der Zusammenschluss einen beträchtlichen ökologischen Mehrwert. Drei empfindliche Kleingewässer werden ökologisch bedeutsam von gereinigtem Abwasser entlastet. Technisch ist der Zusammenschluss mit vertretbarem Aufwand realisierbar: Die vier kleineren ARA lassen sich über neue Verbindungskanäle an die neue ARA in Aarau anschliessen.

Sobald die neue Anlage fertig ist, werden die fünf bisherigen ARA zurückgebaut, soweit kein Bedarf an Pumpwerken, Havarie- oder Regenbecken besteht. Die frei werdenden Flächen der vier kleineren Standorte sollen prioritär für ökologische Ausgleichsmassnahmen und für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden. Auch beim Areal der bestehenden ARA in Aarau wird die frei werdende Fläche zu einem grossen Teil für den ökologischen Ausgleich genutzt. Zudem machen allenfalls Grundeigentümer, die Land für den neuen ARA-Standort abgetreten haben, Ansprüche für einen Abtausch geltend.

Durch den Zusammenschluss verbessert sich die Wasserqualität der Wyna, Suhre und Uerke. Auf einer Strecke von 28 Kilometern wird kein gereinigtes Abwasser mehr eingeleitet. Durch die Aufhebung der ARA verringert sich der Zufluss von gelösten Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor und von Spurenstoffen. Für die drei Bäche ist das ökologisch bedeutsam: Je kleiner ein Gewässer und je grösser der bisherige Abwasseranteil ist, desto stärker verbessert sich die Wasserqualität; ein zu hoher Nährstoffanteil kann sich schädlich auf die Biodiversität auswirken. Zusätzlich wird die Uerke bei Trockenwetter bis zur Einleitstelle in die Suhre komplett abwasserfrei. Die Aare kann das gereinigte Abwasser dank stärkerer Verdünnung besser aufnehmen, die Auswirkungen auf Flora und Fauna sind weit geringer. Gleichzeitig lässt sich mit der neuen ARA in Aarau die Einleitung in die Aare verbessern, so dass das gereinigte Abwasser nicht mehr ins nahegelegene Auengebiet zurückfliesst. Weiter ermöglicht die Grossanlage die Gewinnung von zusätzlicher erneuerbarer Energie, steigert den Eigenversorgungsgrad und erhöht die Energieeffizienz. Auch beansprucht sie weniger Land als der Weiterbetrieb aller fünf ARA. Unter dem Strich bleibt mehr Fläche für die Natur. Insgesamt leistet die neue ARA im Einzugsgebiet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit der neuen regionalen Anlage werden optimale Voraussetzungen für eine ressourcenschonende Abwasserreinigung geschaffen.

Der Zusammenschluss senkt die Investitions- und Betriebskosten für die Abwasserreinigung im Vergleich zum Ausbau der einzelnen ARA markant. Laut einer ersten Studie von 2021 ergeben sich bis ins Jahr 2080 Einsparungen im oberen zweistelligen Millionenbereich. Für alle künftigen Verbandsgemeinden reduzieren sich die Kosten pro angeschlossene Einwohnereinheit* und Jahr gegenüber dem Szenario Alleingang. Grössere Becken- und Gebäudevolumen lassen sich im Vergleich zu den Volumen einer kleinen ARA deutlich kostengünstiger realisieren; das gleiche gilt für grosse Aggregate und Installationen. Auch der Betrieb kann effizienter organisiert werden. Dank solchen Skaleneffekten sinken die Investitions- und Betriebskosten (Jahreskosten). Nur an einem Standort die nötigen Raumreserven für künftige Erweiterungen bereitzuhalten, steigert zudem die Flächeneffizienz.

*Die Einwohnereinheit entspricht der täglich von einem Einwohner / einer Einwohnerin ins Abwasser abgegebenen Menge an organischen Verbindungen.

Für alle beteiligten Verbände und Gemeinden sollen Einsparungen resultieren. Die Kosten für den Bau der neuen ARA und der Anschlussleitungen werden so verteilt, dass unter dem Strich langfristig alle beteiligten Verbände finanziell profitieren. Hierfür braucht es einen fairen Kompromiss zwischen dem Verursacher- und dem Solidaritätsprinzip. Die Verursachervariante verteilt die Kosten so, wie sie bei den einzelnen ARA anfallen. Dies würde die bisherigen ARA-Verbände im Wynen-, Suhren- und Uerkental wegen der Finanzierung der Anschlussleitungen unverhältnismässig hoch belasten. Die Solidaritätsvariante beteiligt alle Verbände gleich, was überproportional zulasten des ARA-Verbands Aarau und Umgebung ginge. Deshalb wird eine Zwischenvariante erarbeitet, damit eine Win-Win-Situation entsteht.  Die genauen Zahlen werden bis zur Gründung des neuen ARA-Verbandes vorliegen.

Bei allen fünf ARA steht die nächste umfassende Erneuerung zwischen 2030 und 2040 an. Um unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die neue ARA ab 2032 realisiert werden. Der Zeitpunkt ergibt sich aus folgenden Gründen:

  • In der ARA Aarau muss mit dem Bau der Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (MV) bis spätestens 2035 begonnen werden. Um sie optimal auf das ebenfalls neue biologische Reinigungsverfahren abzustimmen und allfällige Synergien zu nutzen, werden die beiden Neuerungen sinnvollerweise gleichzeitig geplant und in der neuen Anlage realisiert.
  • Der Bund unterstützt die Elimination von Mikroverunreinigungen finanziell und subventioniert deshalb anstelle der MV-Stufe einen Teil der Leitungen inkl. Pumpwerke, welche für den Anschluss der kleineren ARA an die neue Anlage in Aarau nötig sind. Die Bauarbeiten müssen spätestens Ende 2035 starten, anderenfalls fliessen keine Bundesbeiträge.
  • Bei einem Zusammenschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht das Risiko, dass die ARA zur Erreichung der geforderten Reinigungsleistungen Investitionen tätigen müssen, die nur einen kurzfristigen Nutzen haben.

Geplant ist, die Anschlussleitungen ab 2029 und die neue ARA ab 2032 zu bauen. Falls eine ARA die Leistungsgrenze erreicht, wird ein früherer Anschluss oder Teilanschluss an die ARA Aarau geprüft, um kurzfristige unnötige Investitionen zu vermeiden.

Kleinere ARA-Zusammenschlüsse wurden geprüft. Doch solche Teilregionalisierungen schöpfen – in welcher Variante auch immer – das ökologische, ökonomische und betriebliche Potenzial nicht aus und sind deshalb volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Die theoretisch möglichen Zusammenschlüsse mit weiteren ARA-Regionen sind entweder ökologisch und ökonomisch nicht vorteilhaft oder aus praktischen Gründen unrealistisch.

  • ARA-Region Seetal: Die Integration des Einzugsgebiets WSU erfordert in Möriken-Wildegg eine fast doppelt so grosse Anlage als aktuell geplant. Eine derart mächtige ARA kollidiert mit diversen Schutzinteressen (Höhendenkmal/Denkmalschutzobjekt, Ortsbild von nationaler Bedeutung, kantonales Auenschutzgebiet, Landwirtschaftsgebiet und Fruchtfolgeflächen). Mit knapp 8 km Distanz (Luftlinie) ist die Strecke für den Transport des zusätzlichen Abwassers bzw. für den Leitungsbau weit, wobei die Pumpleitung teilweise sensible Schutzgebiete tangiert. Zusätzliche Skaleneffekte ermöglicht der Zusammenschluss nicht: Einsparungen entstehen beim Zusammenschluss von kleinen ARA zu einer grösseren ARA (Einwohnerwert über 50'000) oder beim Anschluss kleinerer ARA an eine grosse Anlage.
  • ARA Reinach: auf 60'000 Einwohnerwerte ausgelegt, lässt sich die ARA Reinach (Oberwynental) wirtschaftlich betreiben. Ein Anschluss an die geplante ARA WSU bedingt eine erhebliche Vergrösserung der geplanten neuen Anlage in Aarau. Das verkompliziert die Standortfrage, ohne dass zusätzliche Skaleneffekte entstehen. Der Transport des Abwassers über 17 km (Luftlinie) erfordert einen Kanalnetzausbau in den Ballungsräumen der Gemeinden Gränichen, Suhr und Buchs, verursacht hohe Kosten und verringert die Kosteneffizienz. Grössere Erneuerungen stehen bei der ARA Reinach erst um 2050/60 an.
  • ARA Raum Zofingen: Das Wiggertal bildet eine gesonderte ARA-Region, wobei bereits innerhalb dieser Region Zusammenschlüsse aus verschiedenen Gründen wenig opportun sind. Folglich ist eine regionsübergreifende Lösung weder realistisch noch sinnvoll.
  • ARA Schönenwerd: Die 4,5 km aareaufwärts liegende Anlage weist mit 66'000 Einwohnerwerten gute wirtschaftliche Betriebsverhältnisse auf und lässt sich erweitern. Eine interkantonale Zusammenarbeit steht nicht im Vordergrund. Eine noch grössere ARA für die Integration des Einzugsgebiets WSU bringt keine Einsparungen.

Neue ARA in Aarau

Die neue ARA beansprucht zunächst rund 4 und langfristig rund 6 Hektaren Land. Angesichts der Investition im unteren dreistelligen Millionenbereich ist eine nachhaltige Lösung mit einer volkswirtschaftlich sinnvollen Betriebsdauer über das Jahr 2070 hinaus zwingend. Die heutige Technologie ermöglicht raumsparende Anlagen. Die Dimensionierung der geplanten regionalen ARA basiert auf der Bevölkerungsprognose bis 2070. Nebst der Bevölkerungsprognose bestimmen die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Abwasserreinigung, wie gross und wie leistungsstark die neue ARA sein muss.

Ausgehend von der benötigten Fläche und Geometrie wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die ARA Schönenwerd und die ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen (Waldareal, Wildtierkorridore, Biotope von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiete etc.). Von den 17 theoretisch möglichen Standorten nach der ersten Triage blieben nach der vertieften Diskussion sechs übrig. Dies aufgrund folgender Erkenntnisse:

  • Aus technischer Sicht ist ein Standort auf der Südseite der Aare klar zu favorisieren: aus Gründen der langfristigen Betriebs- und Kosteneffizienz und wegen der Nähe zur bestehenden ARA Aarau und zum bestehenden Kanalbauwerk. Das Einzugsgebiet der ARA Aarau WSU liegt flächenmässig zu rund 85 Prozent südlich der Aare. Ebenso befinden sich hier die grösseren Gemeinden mit der Mehrzahl der Einwohnenden und Beschäftigten.
  • Die neue ARA muss zwingend in funktionaler Nähe zum bestehenden ARA-Standort in Aarau und zum Kanalbauwerk liegen. Die gesamte Abwasserinfrastruktur (Kanäle und Sonderbauwerke) ist auf die heutige ARA Aarau ausgerichtet. Über Jahrzehnte an die Ansprüche der Siedlungsentwicklung angepasst und dank Investitionen von über einer halben Milliarde Franken erneuert, eignet sich diese Infrastruktur für eine langfristige Nutzung.
  • Das bestehende Kanalbauwerk und die topografischen Gegebenheiten sprechen für Standorte flussabwärts der Aare, nicht zuletzt wegen der hydraulischen Logik. Standorte flussaufwärts verursachen erhebliche infrastrukturelle und betriebliche Kosten, namentlich für den Kanalbau und den Betrieb der Pumpen.
  • Aufgrund der grossen Distanz kommen fünf Standorte flussabwärts nicht infrage. Sie liegen überdies auf Gemeindegebiet von Rupperswil und damit ausserhalb des AV Aarau WSU. 

Die vertiefte Prüfung der sechs übriggebliebenen Standorte ergab, dass das Gebiet Lähe/Salenmatt am besten für die neue ARA geeignet ist. Untersucht wurde zusätzlich eine ARA, die auf das heutige ARA-Areal und das benachbarte Gebiet Lähe/Salematt verteilt ist.

Nur im Gebiet Lähe/Salenmatt lässt sich eine zukunftstaugliche ARA realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind hier weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten. Durch gezielte Massnahmen – zum Beispiel Gestaltung des Neubaus und passende Bepflanzung – lässt sich der Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen auf ein Minimum reduzieren.

Für den Bau einer ARA der benötigten Grösse muss das bestehende ARA-Gelände um das benachbarte Familiengartenareal erweitert werden. Auch der erweiterte Standort eignet sich aber nicht für die neue ARA: Zum einen liegt er in einem schützenswerten bzw. geschützten Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung (Aare und Suhre) und wird zusätzlich von einem geschützten Auenwald gesäumt; bei einem Neubau lässt sich der gesetzliche Abstand zum Wald, zur Gewässerschutzzone und zum Auenschutzgebiet teilweise nicht einhalten. Zum anderen fehlt an diesem Standort der Platz für eine später möglicherweise erwünschte Erweiterung, die eine längere Betriebsdauer ermöglicht.

Angesichts der beschränkten Nutzungsdauer und der offenkundigen betrieblichen Defizite ist eine Investition in der benötigten Höhe an diesem Standort nicht sinnvoll. Ausserdem stellen sich erhebliche praktische Probleme: Die neue ARA zu bauen und gleichzeitig die bestehenden Anlage weiterzubetreiben, führt mangels Raumreserven vorübergehend zu weiteren Verstössen gegen Schutzinteressen und bedingt einen aufwändigen Bauablauf. Das bringt möglicherweise über längere Zeit eine eingeschränkte Reinigungsleistung sowie ein erhöhtes Störfallrisiko mit sich.

Theoretisch wäre es möglich, die neue Anlage auf dem bestehenden ARA-Areal zu bauen und den per 2070 eventuell fälligen Ausbau im benachbarten Gebiet Lähe/Salenmatt zu realisieren. Ein Neubau am heutigen Standort belastet aber das Auenschutzgebiet stärker als eine ARA nur im Gebiet Lähe/Salenmatt. Denn für die arealübergreifende Lösung wäre ein Werktunnel unter der Suhre hindurch nötig. Zudem müssen die Familiengärten trotzdem weichen. Allein schon betrieblich hat eine auf zwei Areale verteilte Anlage verschiedene Nachteile. Auch in dieser Variante besteht die Schwierigkeit, die ARA zu betreiben und gleichzeitig auszubauen.

Vorgesehen ist die Direkterschliessung ab der Staffeleggstrasse (Kantonsstrasse K107) via Kreisel Bibersteiner-/Staffeleggstrasse. Sie lässt sich verkehrssicher und störungsarm umsetzen: mit Sichtzonen, Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sowie Rechts-Rechts-Regime via Kreisel. An Werktagen ist mit rund 20 Zu- und Wegfahrten von Kleintransportern und Lastwagen zu rechnen. Hinzu kommen die Fahrten der ARA-Mitarbeitenden. Die Werkzufahrt muss sich für gelegentliche Gefahrenguttransporte (Chemikalien) ebenso eignen wie für die rund fünfjährige Bauphase und den späteren Wartungsverkehr. Heute verzeichnet die Staffeleggstrasse an Werktagen rund 18’000 Fahrten (2019) bzw. rund 16'500 Fahrten (durchschnittlicher täglicher Verkehr per 2022 mit LW-Anteil von 3,9 %). Ihre Funktion wird durch die Werkzufahrt nicht eingeschränkt. Als Ausnahmetransportroute der Klassierung I.A ist sie für besondere Transporte geeignet. 

Landschaft, Natur und Ortsbild

Die neue ARA tangiert den Landschafts- und Erholungsraum Rohrer Schachen nur in einem Randbereich zum bebauten Siedlungsgebiet. Ziel der meisten Erholungssuchenden ist das Fluss- und Auengebiet zwischen Aarau, Küttigen, Biberstein und Auenstein. Durch den Bau entsteht ein neuer Siedlungsabschluss und die Landschaft wird nicht weiter zerschnitten. Alle Fuss-, Wander- und Velowege bleiben bestehen; teilweise müssen sie eventuell leicht umgelegt werden. Bei der östlich des Siebenmattenquartiers verlaufenden kantonalen Veloroute (R815) ist an einer Stelle aufgrund der unvermeidbaren Kreuzung der Werkzufahrt eine Anpassung nötig (z.B. Vortrittsregelung für den Werkverkehr gegenüber der Veloroute). Rund um die neue ARA ist eine Bepflanzung geplant, womit es hier ähnlich aussehen wird wie heute beim Siebenmattquartier: links die Böschung zur Kantonsstrasse, rechts Sträucher, Büsche und Bäume. Mit der Bepflanzung und dem Erhalt der Wegverbindungen wird die Anlage optimal in die Landschaft eingebettet. Der Blick vom Rosshübel auf die Jurakette nördlich der Aare bleibt erhalten und verändert sich nur im Vordergrund. Der Erholungswert wird durch die Anlage nicht massgeblich vermindert.

 

Punktuell läuft die ARA den Absichten für den Freiflächenverbund Aareraum entgegen, der den Kern des Freiraumkonzepts der Stadt Aargau bildet. Das Konzept sieht vor, die weiträumige Auenlandschaft, das schmale Parkband, den Uferweg sowie weitere Bestandteile nach Möglichkeit zu entwickeln. Durch den Rückbau der bestehenden ARA werden Teilflächen für eine landschaftliche Aufwertung frei.

Die neue ARA beansprucht 4,2 ha und langfristig 5,7 ha Land. Heute ist das Gebiet Lähe/Salenmatt im Richtplan vollständig als Fruchtfolgefläche (FFF) festgesetzt. FFF dürfen nur in eine Bauzone überführt werden, wenn ein aus Sicht des Kantons wichtiges Ziel anders nicht auf sinnvolle Weise zu erreichen ist. Im vorliegenden Fall trifft dies zu, weil die ARA Aarau WSU nur an diesem Standort zukunftsfähig erstellt und betrieben werden kann. Realersatz ist teilweise an den Standorten der bisherigen ARA möglich, die grösstenteils aufgehoben werden. Am heutigen ARA-Standort in Aarau hingegen dürfte kaum neues Landwirtschaftsland entstehen. Mit Ersatz-, Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen sind somit anderswo langfristig zusätzliche FFF zu schaffen. Es besteht die Möglichkeit, geeignete Flächen gemäss dem kantonalen Verzeichnis zur Bodenverbesserung aufzuwerten. Aus raumplanerischer Sicht ist die Einzonung des Gebiets Lähe/Salenmatt sinnvoll, sofern die beanspruchte Landwirtschaftsfläche ersetzt wird: Die kompakte Anordnung einer neuen ARA direkt am Siedlungsrand reduziert die heutige Zersiedelung mit fünf Anlagen und entspricht dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung.

Unmittelbar östlich des Areals Lähe/Salenmatt befinden sich die Grundwasserfassungen Rohr II Rohr III. Der Rohrer Schachen ist als Grundwasserschutzbereich Au klassiert. Bei der Planung der neuen ARA ist sicherzustellen, dass keine Bauwerke direkt an die Aussengrenze der Schutzzone zu stehen kommen; es ist ohne weiteres möglich, den nötigen Abstand einzuhalten. Die Gebäude und Anlagenteile werden die Vorschriften für den Gewässerschutzbereich erfüllen. Einzig einzelne Einbauten (Pfähle) in den Grundwasserträger sind voraussichtlich unumgänglich, z. B. bei der Leitungsunterquerung der Suhre. Dafür sind Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt der Grundwasserströmung erforderlich (z.B. Sickerteppich/-bahnen oder Sickerdücker). Das Grundwasser wird während der Bauphase überwacht.

Die neue ARA liegt ausserhalb der Auenschutzpark-Zone, die in der kommunalen Nutzungsplanung festgelegt ist. Nur die benötigten Leitungen unter der Suhre hindurch – von der heutigen ARA zum neuen Standort – berühren geringfügig das Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Der betroffene Bereich ist weder ökologisch besonders sensibel noch ein bedeutender Lebensraum für geschützte, gefährdete oder seltene Pflanzen- und Tierarten. Die Vernetzungsfunktion, die biologische Eigenart, der typische Charakter und die Bachsohle der Kieslaicher werden nicht beeinträchtigt. Weil das Gebiet Lähe/Salenmatt in unmittelbarer Nähe zur Aare der einzige realistische Standort für die neue ARA ist und diese einem nationalen und kantonalen Interesse entspricht, gelten die Anlage und die Unterquerung der Suhre als standortgebunden und somit als bewilligungsfähig.

Die geschützten Waldareale nördlich des Gebiets Lähe/Salenmatte und oberhalb des Rosshübels sind von der neuen ARA nicht betroffen. Der vorgeschriebene Waldabstand wird überall eingehalten. Einzig für die neue Werkzufahrt ab der Staffeleggstrasse muss in einem bestimmten Abschnitt Böschungswald gerodet werden, der weder geschützt ist noch über besondere Eigenschaften verfügt. Die Voraussetzungen für die Rodungsbewilligung gemäss Bundesgesetz über den Wald sind gegeben, weil wichtige Gründe vorliegen, die das Interesse der Walderhaltung überwiegen. Für den gerodeten Wald sind Realersatz und finanzieller Ausgleich zu leisten. Im nördlichen Bereich des heutigen ARA-Areals besteht die Möglichkeit, den Auenwald zu erweitern. 

Der nahegelegene Rosshübel mit extensiver Wiese und Buntbrache (Biodiversitätsförderflächen) und die ökologisch wertvollen Fliessgewässer Rohrer und Bibersteiner Giessen sind von der neuen ARA nicht betroffen. Die Bepflanzung um die Anlage stellt die Vernetzung des Böschungswalds der Kantonsstrasse mit der Buntbrache der Magerwiese sicher; eine weitere Bepflanzung gewährleistet die ökologische Verbindung via Rohrer Giessen zum nördlichen Auenwald.

Durch den Wegfall von gereinigtem Abwasser verbessert sich in den Bächen Wyna, Uerke und Suhre die Wasserqualität. Da gereinigtes Abwasser meist wärmer ist als die Gewässer, trägt der ARA-Zusammenschluss dazu bei, dass über weite Teile des Jahres die drei Bäche nicht mehr zusätzlich erwärmt werden. Nur in den Sommermonaten hat das eingeleitete Abwasser je nachdem einen kühlenden Effekt. Falls aufgrund des wegfallenden Abwassers bei Trockenwetter künftig die Abflussmenge in einem Bach zu gering ist und die Fischdurchgängigkeit erschwert wird, werden Ausgleichsmassnahmen ergriffen, z.B. eine Niederwasserrinne, Fischunterstände oder eine Bestockung der Ufer. Die durch den ARA-Zusammenschluss im Vorlauf entlastete Suhre gilt als Fischlaichgebiet. Der Rückbau der heutigen ARA in Aarau spielt westseitig den Suhreraum wie auch das Auengebiet frei. Bei der Einmündung der Suhre in die Aare, wo Vorkommen der geschützten und vom Aussterben bedrohten Nase registriert wurden, sind keine Änderungen vorgesehen. Die verbesserte Einleitung des Abwassers in die Aare dürfte sich positiv auf die geschützte Fischart auswirken.

Die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführte Stadt Aarau und das Ortsbild von Rohr mit lokaler Bedeutung werden durch den ARA-Neubau höchstens geringfügig beeinträchtigt. Auch die umliegenden Höhendenkmäler – die Kirche Küttigen (Luftlinie 780 m), die Burgruine Horen (Luftlinie 1'280 m) und das Schloss Biberstein (Luftlinie 1'480 m) – sind in ihrer Wirkung höchstens in geringfügigem Mass tangiert. Bei der weiteren Ausarbeitung des Bauvorhabens ist auf eine harmonische Bepflanzung, dezente Gestaltung sowie auf eine stimmige Farb- und Materialwahl zu achten, um den Umgebungsschutz der Kulturdenkmäler bestmöglich zu gewährleisten.

Nachbarschaft, Emissionen und Lokalklima

Obwohl das Siebenmattenquartier direkt ans Gebiet Lähe/Salenmatt grenzt, wird es durch die Bepflanzung, die Topografie rund um den Rosshübel und den geschwungenen Verlauf des Salamattwegs optisch abgeschirmt. Für die Bewohnerschaft des Quartiers ändert sich somit durch den Neubau nichts. Auch vom Werkverkehr ist das Wohnquartier nicht betroffen: Die Zufahrt zur neuen ARA erfolgt nicht via Salamattweg, sondern direkt ab der Staffeleggstrasse. Was sich verändert, ist der Landschaftsraum am Ende des Salamattwegs.

Der Geruch und der Lärm nehmen im Vergleich zur bestehenden ARA ab. Zwar steht die neue ARA etwas näher beim Siebenmattquartier als die heutige Anlage (300 statt 390 m Luftlinie), trotzdem ist mit weniger Immissionen zu rechnen als bei der 1967 gebauten ARA. Die Nachweise dafür sind im weiteren Projektverfahren zu erbringen. Auch die Beleuchtung wird auf ein Minimum beschränkt, um das Quartier zu schonen und den Rhythmus von Vögeln, Insekten und insektenjagenden Fledermäusen möglichst nicht zu stören.

Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der Staffeleggstrasse nimmt mit der Werkzufahrt nicht zu: Der Damm zwischen der Kantonsstrasse und dem Quartier bietet auch künftig einen wirksamen Lärmschutz. Die ARA und die Werkzufahrt sind so zu planen, dass die Lärmgrenzwerte (ES II) auch künftig eingehalten werden.

Die auf dem Rosshübel entstehende Kaltluft strömt auch künftig in Richtung Suhre zum heutigen ARA-Areal bzw. zum Telli-Quartier und wirkt sich dabei weiterhin kühlend auf das Siebenmattquartier aus, das an Hitzetagen stark belastet ist. Der Kühleffekt auf das bestehende ARA-Gelände vermindert sich durch den Neubau, aufgrund der weiträumigen Landschaft mit Waldgebieten jedoch nur geringfügig. Die neue ARA wird so angeordnet, dass sie den Kaltluftstrom möglichst wenig abriegelt. Zudem lassen sich im Gebiet der heutigen ARA und des Telli-Quartier mit Neupflanzungen, Entsiegelungen und Wasseroberflächen Verbesserungen gegenüber heute erzielen.

Verfahren, Zeitplan und Organisation

Damit die neue ARA realisiert werden kann, muss der Kanton Aargau den Richtplan ändern und den Standort der neuen Abwasserreinigungsanlage als Siedlungsgebiet festsetzen. Heute ist das Gebiet Rohrer Schachen im Richtplan als Landschaft von kantonaler Bedeutung ausgewiesen. Die Stadt Aarau ihrerseits muss die Nutzungsplanung anpassen und das Areal in eine Bauzone überführen. Heute liegt das Gebiet Lähe/Salenmatt in der überlagerten Zone Landschaftsschutz (üLS). Für die Gründung des Abwasserverbands Aarau WSU ist eine Organisationsstruktur (Satzungen) erforderlich. Diese drei Verfahren dauern voraussichtlich bis Ende 2029. 

Die Entscheidungen liegen in der Verantwortung der zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden und der politischen Gremien. Die verschiedenen Anspruchsgruppen und die Bevölkerung werden fortlaufend und umfassend über den jeweils aktuellen Projektstand informiert und können in verschiedenen Phasen mitwirken und mitentscheiden:

  • Kanton: In der ersten Hälfte 2026 haben politische Parteien, Verbände und alle interessierten Privatpersonen im Rahmen der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung die Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen und Stellungnahmen abzugeben. In der Folge wird die bereinigte Richtplananpassung vom Grossen Rat beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.
  • Stadt Aarau: Für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung bzw. der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist der frühzeitige Dialog mit Direktbetroffenen und Anspruchs-gruppen geplant. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ist ein Geschäft des Stadtrats Aarau und hat sequenziell ein Mitwirkungs-, ein Vorprüfungs- und ein Einwendungsverfah-ren zu durchlaufen. Danach wird die Teiländerung vom Einwohnerrat Aarau beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Die Teiländerung der Nutzungsplanung sollte bis Ende 2028/Anfang 2029 beschlossen, genehmigt und rechtskräftig sein – so das Ziel des Zusammenschlussprojekts.
  • Gemeinden: Für den Zusammenschluss zum Abwasserverband Aarau WSU müssen die 30 beteiligten Gemeinden eine neue Organisationsstruktur mit Satzungen inklusive Kostenteiler, Stimmrechtsverhältnissen, Verantwortlichkeiten etc. erarbeiten. 2026 findet dazu bei den Gemeindeexekutiven eine erste Vernehmlassung statt. Im ersten Halbjahr 2029 entscheidet jede Gemeinde einzeln an der Gemeindeversammlung über die Verbandsgründung und die Satzungen. In der Stadt Aarau entscheidet der Einwohnerrat. Anschliessend müssen die Regierungsräte der Kantone Aargau und Solothurn den neuen Verband und die Satzungen genehmigen.

Parallel zu den rechtlichen und politischen Verfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene laufen die Planung und die Projektierung der neuen ARA, des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke (z.B. Pumpwerk, Überlauf- oder Speicherbecken). Das Vorprojekt für die neue ARA wird voraussichtlich 2027/2028 vorliegen und die Kostensicherheit erhöhen. Anschliessend wird das Bauprojekt erarbeitet, gefolgt von Baubewilligungsverfahren und Projektgenehmigungen. Falls das Projekt alle politischen Hürden nimmt und die Baugesuche von den zuständigen Stellen bewilligt werden, beginnen 2029 die Bauarbeiten für die Anschlussleitungen und 2032 jene für die neue ARA. Nach rund sechsjähriger Bauzeit geht die neue Anlage im Lauf des Jahres 2038 in Betrieb.

Der Entwurf für die Verbandsstruktur (Satzungen) sieht eine Abgeordnetenversammlung vor, in der jede Verbandsgemeinde mit je einem Mitglied des Gemeinderats vertreten ist, sowie einen Vorstand, der sich aus Behördenvertretern und Fachexperten zusammensetzt. Die geplante Struktur mit einer Stimme pro Gemeinde verunmöglicht die Dominanz einer einzelnen Region. Die Antrags- und Auskunftsrechte werden gemäss kantonaler Gemeindegesetzgebung in den Verbandssatzungen klar geregelt. Die Zusammenlegung entlastet die kommunalen Verwaltungsorgane: Verbandsführung, Aktuariat und Rechnungsführung etc. fallen weg und werden von einer professionellen, zentralen Organisation übernommen. In kleineren Verbänden entlastet die professionelle Organisation die ohnehin stark geforderten Gemeindeexekutiven, da sie nicht mehr fortlaufend über aktuelles Fachwissen zur Abwasserreinigung verfügen müssen. Dies reduziert zugleich das Risiko von Fehlentscheidungen.

Dank optimaler Struktur und Organisation benötigt der neue Verband für den ARA-Betrieb insgesamt weniger Stellen als die bisherigen fünf Verbände zusammen. Mit einer vorausschauenden Personalplanung lassen sich die Personalkosten ohne Entlassungen senken, etwa indem frei werdende Stellen (Fluktuationen und Pensionierungen) nicht mehr besetzt werden. Bis 2038 läuft der Betrieb der fünf ARA in den bestehenden Strukturen gesetzeskonform weiter; eventuell werden einzelne ARA schon früher an das neue System angeschlossen. Dabei stehen die beteiligten Verbände im regelmässigen Austausch und suchen auf die künftige Zusammenarbeit ausgerichtete Lösungen. Die neue Betriebs- und Verwaltungsorganisation wird aufgrund der Grösse und der höheren gesetzlichen Anforderungen deutlich mehr Personal benötigen als der heutige ARA-Verband Aarau und Umgebung (AVAU). Zur Entlastung der angeschlossenen Gemeinden wird diskutiert, dass der Verband neue Aufgaben im Abwasserbereich übernimmt wie z.B. die Überwachung und den Betrieb von Aussenbauwerken und von Abwasserkanälen, die von mehreren Gemeinden genutzt werden.