Fragen & Antworten

ARA Fragen Antworten

Ausgangslage

Die steigenden gesetzlichen Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz erfordern in den nächsten Jahren die Erneuerung und den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Um die Vorschriften wirtschaftlich, ökologisch und betrieblich optimal zu erfüllen, sind weitere Zusammenschlüsse von ARA-Verbänden unumgänglich. Der Betrieb und die Werterhaltung der ARA belasten die Abwasserkassen der Gemeinden stark. Grössere ARA lassen sich wesentlich kostengünstiger betreiben und bei Bedarf einfacher erweitern als kleinere Anlagen. Regionale ARA an geeigneten Standorten sind betriebssicher, ökonomisch und ökologisch effizient und zukunftsfähig. Sie bieten somit eine nachhaltige Lösung für die Abwasserreinigung.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die regionale Zusammenarbeit in der Abwasserreinigung bereits etabliert. Aufgrund des wachsenden Investitionsbedarfs haben sich zahlreiche ARA-Verbände zusammengeschlossen: Zwischen 1985 und 2023 hat sich die Anzahl ARA im Kanton Aargau von 94 auf 41 verringert. Angesichts der zunehmenden Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz empfiehlt es sich, die Kräfte im Sinne einer wirtschaftlich, ökologisch und betrieblich optimalen Abwasserreinigung weiter zu bündeln. Deshalb strebt der Kanton weitere Zusammenschlüsse an: 2035 sollen gemäss dem Konzept Abwasserreinigung (2014) noch 23 ARA in Betrieb stehen. Für das Einzugsgebiet Aarau und das Wynen-, Suhren- und Uerkental sieht das Konzept ein neue regionale ARA in Aarau vor; eine entsprechende Vororientierung ist im kantonalen Richtplan verankert. Die Verbandsgemeinden sind somit behördenverbindlich verpflichtet, eine Lösung für eine gemeinsame Abwasserreinigung weiterzuverfolgen.

  • Ab 2028 sind weitere ARA unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu beseitigen. Rückstände von organischen Stoffen (z.B. Medikamente, Kosmetika, Reinigungsmittel oder Pestizide) können sich in Flüssen und Seen nachteilig auf Wasserlebewesen auswirken und via Grundwasser wieder ins Trinkwasser gelangen. Mit der vierten Reinigungsstufe lassen sich die Spurenstoffe verringern. Die Einrichtung erhöht den Raumbedarf der ARA und setzt bestimmte Standortbedingungen voraus.
  • Per 2028 sind verschärfte Vorgaben zur Stickstoffelimination zu erwarten.
  • Auf sämtliche ARA dürfte sich das von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissene Klimaschutzgesetz (Netto-Null-Ziel 2050) auswirken. In Diskussion sind Vorschriften zur Schlammbehandlung (Abspaltung und Speicherung von Kohlendioxid aus dem Klärgas) und zur Reduktion des Lachgasausstosses. Für kleinere ARA wird es sehr anspruchsvoll, solche Vorgaben zu erfüllen.
  • Ab 2026 sind die ARA-Betreiber zum Phosphor-Recycling verpflichtet. Der aus kommunalem Abwasser, aus Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der Asche von thermisch behandeltem Klärschlamm zurückgewonnene Phosphor soll verwertet werden. Die Rückgewinnungspflicht lässt sich allerdings mangels etablierter Technologien noch nicht per 2026 umsetzen.
     

Der Klimawandel stellt die Abwasserreinigung vor zusätzliche Herausforderungen. Die häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse beeinflussen die Menge und die Qualität des Abwassers und die Belastung der Fliessgewässer. Starkregen wirken sich auf die Siedlungsentwässerung (Kanalisation, Regenbecken etc.) aus und erhöhen nach längeren Trockenperioden die Menge der transportierten Feststoffe. Die Abschwemmung von feinem Material von der Erdoberfläche kann in den ARA zu Problemen führen, etwa in Form von Ablagerungen. Auch hydraulisch belasten Starkregen die ARA. Gleichzeitig erhöht der Klimawandel den Druck, den CO2-Ausstoss zu verringern und die Ressourcen zu schonen; politische Vorstösse verlangen, die stoffliche Verwertung von Abfällen (Re-Use) und damit die Kreislaufwirtschaft zu forcieren, was die Anforderungen an die ARA zusätzlich erhöhen wird.

Der Gewässerschutz ist umfassend geregelt und bezweckt den Schutz der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

  • Der in der Bundesverfassung verankerte Gewässerschutz (Art. 76) umfasst die haushälterische Nutzung der Ressource Wasser und den Schutz des Wassers vor schädigenden Einwirkungen. Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone.
  • Das Bundesgesetz über den Umweltschutz legt den vorsorglichen Schutz der Lebensgrundlagen und das Verursacherprinzip – wer Massnahmen verursacht, trägt die Kosten – fest ( Art. 1 und 2) und regelt im Bereich der Abfälle das Vermeidungsprinzip (Art. 30). Demnach sind Abfälle prioritär zu vermeiden oder zu verwerten und grundsätzlich im Inland zu entsorgen. Bei der Planung, Errichtung oder Änderung entsprechender Anlagen ist frühzeitig die Umweltverträglichkeit zu prüfen (Art. 10).
  • Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) listet im Anhang die entsprechenden Anlagetypen auf. Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für eine Kapazität von mehr als 20’000 Einwohnergleichwerte sind UVP-pflichtig.
  • Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz gibt vor, Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (Art. 1) und verschmutztes Abwasser zu behandeln (Art. 7). Das Abwasser darf nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer eingeleitet werden (Pflicht zur Abwasserreinigung). Nicht verschmutztes Abwasser ist prioritär zu versickern oder alternativ in ein Gewässer einzuleiten.
  • Die Kantonsverfassung beauftragt den Kanton und die Gemeinden, den Menschen und der Umwelt grösstmöglichen Schutz gegen schädliche und lästige Einwirkungen zu bieten und für eine umweltgerechte Ableitung der Abwässer zu sorgen (Paragrafen 42 und 44).
  • Das kantonale Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen schreibt im Einklang mit dem übergeordneten Recht vor, dass das anfallende Regenwasser im Siedlungsgebiet soweit möglich versickert oder zurückgehalten werden muss (Paragraf 118).
  • Im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern regelt der Kanton Aargau die Zuständigkeit der Gemeinden hinsichtlich der bundesrechtlich vorgegeben Planungspflicht bzw. der Erstellung der Generellen Entwässerungspläne (Paragraf 17). Weiter verpflichtet er die Gemeinden, entweder allein oder in Gemeindeverbänden, öffentliche Anlagen für die Ableitung und Reinigung des Abwassers zu betreiben und zu unterhalten (Paragraf 19). Dabei kann das zuständige Departement im Interesse einer ökologischen und wirtschaftlichen Optimierung eine für mehrere Gemeinden gemeinsame Abwasserreinigung verlangen (Absatz 3).

Abwasserverband Aarau WSU

Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Gewässer- und den Umweltschutz müssen die vier ARA im Einzugsgebiet des Wynen-, Suhren- und Uerkentals (WSU) kurz- und mittelfristig umfassend erneuert und ausgebaut werden. Auch die heutige ARA in Aarau stösst an ihre Kapazitätsgrenze und muss die neuen Anforderungen erfüllen. Die bestehenden Standorte bieten nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Daher wollen sich die fünf Verbände Aarau und Umgebung, Mittleres Wynental, Reitnau-Moosleerau, Region Schöftland und Region Kölliken zum Abwasserverband Aarau WSU zusammenzuschliessen und in Aarau eine gemeinsame neue Anlage bauen. Der Zusammenschluss ermöglicht laut einer Machbarkeitsstudie bis ins Jahr 2080 Einsparungen im oberen zweistelligen Millionenbereich. Die geplante regionale ARA reinigt auf dem neuesten Stand der Technik kostengünstig die gesamte Abwassermenge von 30 Gemeinden und führt dieses verdünnt via Aare dem natürlichen Wasserkreislauf zu. Ebenso schafft der Zusammenschluss einen beträchtlichen ökologischen Mehrwert. Drei empfindliche Kleingewässer werden ökologisch bedeutsam von gereinigtem Abwasser entlastet. Technisch ist der Zusammenschluss mit vertretbarem Aufwand realisierbar: Die vier kleineren ARA lassen sich über neue Verbindungskanäle an die neue ARA in Aarau anschliessen.

Sobald die neue Anlage fertig ist, werden die fünf bisherigen ARA zurückgebaut, soweit kein Bedarf an Pumpwerken, Havarie- oder Regenbecken besteht. Die frei werdenden Flächen der vier kleineren Standorte sollen prioritär für ökologische Ausgleichsmassnahmen und für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden. Auch beim Areal der bestehenden ARA in Aarau wird die frei werdende Fläche zu einem grossen Teil für den ökologischen Ausgleich genutzt. Zudem machen allenfalls Grundeigentümer, die Land für den neuen ARA-Standort abgetreten haben, Ansprüche für einen Abtausch geltend.

Durch den Zusammenschluss verbessert sich die Wasserqualität der Wyna, Suhre und Uerke. Auf einer Strecke von 28 Kilometern wird kein gereinigtes Abwasser mehr eingeleitet. Durch die Aufhebung der ARA verringert sich der Zufluss von gelösten Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor und von Spurenstoffen. Für die drei Bäche ist das ökologisch bedeutsam: Je kleiner ein Gewässer und je grösser der bisherige Abwasseranteil ist, desto stärker verbessert sich die Wasserqualität; ein zu hoher Nährstoffanteil kann sich schädlich auf die Biodiversität auswirken. Zusätzlich wird die Uerke bei Trockenwetter bis zur Einleitstelle in die Suhre komplett abwasserfrei. Die Aare kann das gereinigte Abwasser dank stärkerer Verdünnung besser aufnehmen, die Auswirkungen auf Flora und Fauna sind weit geringer. Gleichzeitig lässt sich mit der neuen ARA in Aarau die Einleitung in die Aare verbessern, so dass das gereinigte Abwasser nicht mehr ins nahegelegene Auengebiet zurückfliesst. Weiter ermöglicht die Grossanlage die Gewinnung von zusätzlicher erneuerbarer Energie, steigert den Eigenversorgungsgrad und erhöht die Energieeffizienz. Auch beansprucht sie weniger Land als der Weiterbetrieb aller fünf ARA. Unter dem Strich bleibt mehr Fläche für die Natur. Insgesamt leistet die neue ARA im Einzugsgebiet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit der neuen regionalen Anlage werden optimale Voraussetzungen für eine ressourcenschonende Abwasserreinigung geschaffen.

Der Zusammenschluss senkt die Investitions- und Betriebskosten für die Abwasserreinigung im Vergleich zum Ausbau der einzelnen ARA markant. Laut einer ersten Studie von 2021 ergeben sich bis ins Jahr 2080 Einsparungen im oberen zweistelligen Millionenbereich. Für alle künftigen Verbandsgemeinden reduzieren sich die Kosten pro angeschlossene Einwohnereinheit* und Jahr gegenüber dem Szenario Alleingang. Grössere Becken- und Gebäudevolumen lassen sich im Vergleich zu den Volumen einer kleinen ARA deutlich kostengünstiger realisieren; das gleiche gilt für grosse Aggregate und Installationen. Auch der Betrieb kann effizienter organisiert werden. Dank solchen Skaleneffekten sinken die Investitions- und Betriebskosten (Jahreskosten). Nur an einem Standort die nötigen Raumreserven für künftige Erweiterungen bereitzuhalten, steigert zudem die Flächeneffizienz.

*Die Einwohnereinheit entspricht der täglich von einem Einwohner / einer Einwohnerin ins Abwasser abgegebenen Menge an organischen Verbindungen.

Für alle beteiligten Verbände und Gemeinden sollen Einsparungen resultieren. Die Kosten für den Bau der neuen ARA und der Anschlussleitungen werden so verteilt, dass unter dem Strich langfristig alle beteiligten Verbände finanziell profitieren. Hierfür braucht es einen fairen Kompromiss zwischen dem Verursacher- und dem Solidaritätsprinzip. Die Verursachervariante verteilt die Kosten so, wie sie bei den einzelnen ARA anfallen. Dies würde die bisherigen ARA-Verbände im Wynen-, Suhren- und Uerkental wegen der Finanzierung der Anschlussleitungen unverhältnismässig hoch belasten. Die Solidaritätsvariante beteiligt alle Verbände gleich, was überproportional zulasten des ARA-Verbands Aarau und Umgebung ginge. Deshalb wird eine Zwischenvariante erarbeitet, damit eine Win-Win-Situation entsteht.  Die genauen Zahlen werden bis zur Gründung des neuen ARA-Verbandes vorliegen.

Bei allen fünf ARA steht die nächste umfassende Erneuerung zwischen 2030 und 2040 an. Um unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die neue ARA ab 2032 realisiert werden. Der Zeitpunkt ergibt sich aus folgenden Gründen:

  • In der ARA Aarau muss mit dem Bau der Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (MV) bis spätestens 2035 begonnen werden. Um sie optimal auf das ebenfalls neue biologische Reinigungsverfahren abzustimmen und allfällige Synergien zu nutzen, werden die beiden Neuerungen sinnvollerweise gleichzeitig geplant und in der neuen Anlage realisiert.
  • Der Bund unterstützt die Elimination von Mikroverunreinigungen finanziell und subventioniert deshalb anstelle der MV-Stufe einen Teil der Leitungen inkl. Pumpwerke, welche für den Anschluss der kleineren ARA an die neue Anlage in Aarau nötig sind. Die Bauarbeiten müssen spätestens Ende 2035 starten, anderenfalls fliessen keine Bundesbeiträge.
  • Bei einem Zusammenschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht das Risiko, dass die ARA zur Erreichung der geforderten Reinigungsleistungen Investitionen tätigen müssen, die nur einen kurzfristigen Nutzen haben.

Geplant ist, die Anschlussleitungen ab 2029 und die neue ARA ab 2032 zu bauen. Falls eine ARA die Leistungsgrenze erreicht, wird ein früherer Anschluss oder Teilanschluss an die ARA Aarau geprüft, um kurzfristige unnötige Investitionen zu vermeiden.

Die theoretisch möglichen Zusammenschlüsse mit weiteren ARA-Regionen sind entweder ökologisch und ökonomisch nicht vorteilhaft oder aus praktischen Gründen unrealistisch.

  • ARA-Region Seetal: Die Integration des Einzugsgebiets WSU erfordert in Möriken-Wildegg eine fast doppelt so grosse Anlage als aktuell geplant. Eine derart mächtige ARA kollidiert mit diversen Schutzinteressen (Höhendenkmal/Denkmalschutzobjekt, Ortsbild von nationaler Bedeutung, kantonales Auenschutzgebiet, Landwirtschaftsgebiet und Fruchtfolgeflächen). Mit knapp 8 km Distanz (Luftlinie) ist die Strecke für den Transport des zusätzlichen Abwassers bzw. für den Leitungsbau weit, wobei die Pumpleitung teilweise sensible Schutzgebiete tangiert. Zusätzliche Skaleneffekte ermöglicht der Zusammenschluss nicht: Einsparungen entstehen beim Zusammenschluss von kleinen ARA zu einer grösseren ARA (Einwohnerwert über 50'000) oder beim Anschluss kleinerer ARA an eine grosse Anlage.
  • ARA Reinach: auf 60'000 Einwohnerwerte ausgelegt, lässt sich die ARA Reinach (Oberwynental) wirtschaftlich betreiben. Ein Anschluss an die geplante ARA WSU bedingt eine erhebliche Vergrösserung der geplanten neuen Anlage in Aarau. Das verkompliziert die Standortfrage, ohne dass zusätzliche Skaleneffekte entstehen. Der Transport des Abwassers über 17 km (Luftlinie) erfordert einen Kanalnetzausbau in den Ballungsräumen der Gemeinden Gränichen, Suhr und Buchs, verursacht hohe Kosten und verringert die Kosteneffizienz. Grössere Erneuerungen stehen bei der ARA Reinach erst um 2050/60 an.
  • ARA Raum Zofingen: Das Wiggertal bildet eine gesonderte ARA-Region, wobei bereits innerhalb dieser Region Zusammenschlüsse aus verschiedenen Gründen wenig opportun sind. Folglich ist eine regionsübergreifende Lösung weder realistisch noch sinnvoll.
  • ARA Schönenwerd: Die 4,5 km aareaufwärts liegende Anlage weist mit 66'000 Einwohnerwerten gute wirtschaftliche Betriebsverhältnisse auf und lässt sich erweitern. Eine interkantonale Zusammenarbeit steht nicht im Vordergrund. Eine noch grössere ARA für die Integration des Einzugsgebiets WSU bringt keine Einsparungen.

Neue ARA in Aarau

Die neue ARA beansprucht zunächst rund 4 und langfristig rund 6 Hektaren Land. Angesichts der Investition im unteren dreistelligen Millionenbereich ist eine nachhaltige Lösung mit einer volkswirtschaftlich sinnvollen Betriebsdauer über das Jahr 2070 hinaus zwingend. Die heutige Technologie ermöglicht raumsparende Anlagen. Die Dimensionierung der geplanten regionalen ARA basiert auf der Bevölkerungsprognose bis 2070. Nebst der Bevölkerungsprognose bestimmen die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Abwasserreinigung, wie gross und wie leistungsstark die neue ARA sein muss.

Ausgehend von der benötigten Fläche und Geometrie wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die ARA Schönenwerd und die ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen (Waldareal, Wildtierkorridore, Biotope von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiete etc.). Von den 17 theoretisch möglichen Standorten blieben nach der ersten Triage sechs übrig. Dies aufgrund folgender Erkenntnisse:

  • Aus technischer Sicht ist ein Standort auf der Südseite der Aare klar zu favorisieren: aus Gründen der langfristigen Betriebs- und Kosteneffizienz und wegen der Nähe zur bestehenden ARA Aarau und zum bestehenden Kanalbauwerk. Das Einzugsgebiet der ARA Aarau WSU liegt flächenmässig zu rund 85 Prozent südlich der Aare. Ebenso befinden sich hier die grösseren Gemeinden mit der Mehrzahl der Einwohnenden und Beschäftigten.
  • Die neue ARA muss zwingend in funktionaler Nähe zum bestehenden ARA-Standort in Aarau und zum Kanalbauwerk liegen. Die gesamte Abwasserinfrastruktur (Kanäle und Sonderbauwerke) ist auf die heutige ARA Aarau ausgerichtet. Über Jahrzehnte an die Ansprüche der Siedlungsentwicklung angepasst und dank Investitionen von über einer halben Milliarde Franken erneuert, eignet sich diese Infrastruktur für eine langfristige Nutzung.
  • Das bestehende Kanalbauwerk und die topografischen Gegebenheiten sprechen für Standorte flussabwärts der Aare, nicht zuletzt wegen der hydraulischen Logik. Standorte flussaufwärts verursachen erhebliche infrastrukturelle und betriebliche Kosten, namentlich für den Kanalbau und den Betrieb der Pumpen.
  • Aufgrund der grossen Distanz kommen fünf Standorte flussabwärts nicht infrage. Sie liegen überdies auf Gemeindegebiet von Rupperswil und damit ausserhalb des AV Aarau WSU. 

Die vertiefte Prüfung der sechs übriggebliebenen Standorte ergab, dass das Gebiet Lähe/Salenmatt am besten für die neue ARA geeignet ist. Untersucht wurde zusätzlich eine ARA, die auf das heutige ARA-Areal und das benachbarte Gebiet Lähe/Salematt verteilt ist.

Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die Einzugsgebiete der ARA Schönenwerd und ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen. Von den 17 theoretisch möglichen Standorten blieben nach der ersten Triage sechs Standorte übrig, die vertieft geprüft und bewertet wurden. Die detaillierte Prüfung ergab, dass das Gebiet Lähe / Salenmatt als Standort für die neue ARA am besten geeignet ist. Nur hier lässt sich eine zukunftstaugliche ARA realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten. Durch gezielte Massnahmen – zum Beispiel Gestaltung des Neubaus und passende Bepflanzung – lässt sich der Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen auf ein Minimum reduzieren.

Am Standort der heutigen ARA bestehen keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten. Selbst unter Einbezug des Familiengartenareals genügen die Flächen nicht einmal für den notwendigen Erstausbau unter den verschärften gesetzlichen Anforderungen per 2016 und 2029. Zudem fehlen die zwingend erforderlichen räumlichen Reserven für künftige Ausbauschritte. Eine langfristig gesetzeskonforme und betriebssichere Weiterentwicklung der Abwasserreinigung ist hier nicht realisierbar. Der um das Familiengartenareal erweiterte Standort tangiert zudem ein schützenswertes bzw. geschütztes Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Aufgrund der Zwänge ergäbe sich eine nicht optimierte Anordnung der ARA. Das würde sich Jahr für Jahr in höheren Betriebskosten niederschlagen.

Auch sonst wären die Nachteile erheblich: Die neue ARA zu bauen und zugleich die bestehende weiterzubetreiben, würde zu einer doppelt so langen Bauzeit und teuren Provisorien führen. Damit verbunden wären eine eingeschränkte Reinigungsleistung während längerer Zeit und ein erhöhtes Störfallrisiko.

Teilregionalisierungen wurden geprüft und auch ein Dual-Anlagekonzept in Aarau untersucht. Durch die Aufteilung auf zwei Standorte würde die neue ARA in Aarau um maximal 20 Prozent kleiner. Auch so wäre sie am heutigen Standort nicht realisierbar. Dieser verfügt – selbst unter Einbezug des Familiengartenareals – bereits für den eigenen Ausbau nicht über die nötigen Flächen und lässt insbesondere kein betrieblich optimiertes Anlagenkonzept zu. Eine Teilregionalisierung für diesen Standort ist ausgeschlossen.

Kleinere ARA-Zusammenschlüsse bzw. Lösungen mit zwei Anlagen haben zudem strukturelle Nachteile: Investitionen und Betriebskosten fallen mehrfach an, Synergien bleiben ungenutzt und die Anlagen können nicht im gleichen Mass effizient betrieben werden. Wichtige Skaleneffekte gehen verloren.

Die Abwägungen zu den verschiedenen Nutzungsansprüchen in diesem Gebiet wurden bereits 2013 abgeschlossen. Das Konzept Abwasserreinigung der kantonalen Umweltabteilung stammt hingegen aus dem Jahr 2014. Erst auf dieser Grundlage folgten intensive Diskussionen über die Notwendigkeit von ARA-Regionalisierungen. Ende 2023 startete schliesslich die Standortevaluation für eine neue gemeinsame ARA. Dabei wurden logischerweise nur unbebaute und damit tatsächlich zur Verfügung stehende Areale geprüft.

Ohnehin hätte der Standort einen hohen Komplexitätsgrad und betriebliche Defizite. Für eine später möglicherweise erwünschte Erweiterung würde hier der Platz fehlen. Die neue ARA zu bauen und zugleich die bestehende weiterzubetreiben, würde zu einer doppelt so langen Bauzeit und teuren Provisorien führen. Dies wäre über längere Zeit mit einer eingeschränkten Reinigungsleistung sowie einem erhöhten Störfallrisiko verbunden.

Vorgesehen ist die Direkterschliessung ab der Staffeleggstrasse (Kantonsstrasse K107) via Kreisel Bibersteiner-/Staffeleggstrasse. An Werktagen ist mit rund 20 Zu- und Wegfahrten von Kleintransportern und Lastwagen zu rechnen. Hinzu kommen die Fahrten der ARA-Mitarbeitenden. Die Werkzufahrt muss sich für gelegentliche Gefahrenguttransporte (Chemikalien) ebenso eignen wie für die rund fünfjährige Bauphase und den späteren Wartungsverkehr.

Bei angenommenen 50 Fahrten pro Tag aufgrund der neuen ARA nimmt das Verkehrsaufkommen auf dem Staffelegg-Zubringer um knapp 0,3 % zu. Heute verzeichnet die Staffeleggstrasse an Werktagen rund 18’000 Fahrten (2019) bzw. rund 16'500 Fahrten (durchschnittlicher täglicher Verkehr per 2022 mit LW-Anteil von 3,9 %). Darin enthalten sind auch jene Fahrten, die zur ARA AVAU führen und künftig umgeleitet werden. Die Funktion der Staffeleggstrasse wird durch die Werkzufahrt nicht eingeschränkt.

Der Kanton Aargau als Strasseneigentümer wird nur eine verkehrssichere Lösung genehmigen. Bereits die Planung und Projektierung des Verursacherknotens (Werkzufahrt) erfolgen unter Federführung der zuständigen kantonalen Abteilung Tiefbau. Alle erforderlichen Standards und Verkehrssicherheitsmassnahmen werden umgesetzt. Die geplante Werkzufahrt ab der Staffeleggstrasse lässt sich verkehrssicher und störungsarm umsetzen: mit Sichtzonen, Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sowie Rechts-Rechts-Regime via Kreisel Bibersteiner-/Staffeleggstrasse (also kein Linksabbiegen). Das Regime ist vergleichbar mit der Ein- und Ausfahrt auf und ab Nationalstrassen. Die detaillierten Massnahmen werden in den nächsten Verfahrensschritten festgelegt.

Die neue Infrastruktur dient zu 80 % den Gemeinden des Abwasserverbands Aarau und Umgebung (AVAU). Zugleich wird ein grosses Einzugsgebiet in eine nachhaltige Abwasserreinigung einbezogen. Die heutigen Verbandsgemeinden gründeten den AVAU 1960 und realisierten vorausschauend eine ökonomisch und ökologisch optimierte Abwasserreinigung. Das neue ARA-Projekt knüpft an diese Innovation an: Mit der neue ARA bekommt der Raum Aarau, Wynen-, Suhren- und Uerkental eine Abwasserreinigungsanlage, die auch künftige gesetzliche Anforderungen effizient erfüllt.

Die Stadt Aarau will zusammen mit den anderen vier AV ihre Verantwortung wahrnehmen, für die einwandfreie Siedlungsentwässerung im Ballungsraum zu sorgen. Mit dem aufgewerteten Auenspitz Nord, beim nördlichen Bereich des aufzuhebenden ARA-Areals in Aarau, entsteht auf einer Fläche von 2,4 ha ein Mehrwert für Landschaft, Natur und Naherholung. Mit der neuen ARA lässt sich zudem die Einleitungssituation in die Aare verbessern, so dass das gereinigte Abwasser nicht mehr ins nahegelegene Auengebiet zurückfliesst. Die verbleibenden und freigespielten Flächen (südlicher Teil des bestehenden ARA-Areals) können sinnvoll und nachhaltig für die strategische Gemeindeentwicklung eingesetzt werden.

Zu betrachten ist ebenso der Gesamtnutzen. Auf einer Strecke von 28 Kilometern wird kein gereinigtes Abwasser mehr in sensible Kleingewässer eingeleitet. Die fünf bestehenden ARA werden weitgehend zurückgebaut und das Areal wird, wo geeignet, landwirtschaftlich aufgewertet und genutzt. Hinzu kommen die erheblichen ökonomischen Vorteile des Zusammenschlusses.

Das Zusammenschlussprojekt AV Aarau WSU ist breit abgestützt. In der Projektsteuerung sind vertreten: alle Präsidenten der fünf Abwasserverbände (AV) mit je einer Stellvertretung, seitens Abteilung für Umwelt des Kantons die Sektionsleitung Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung sowie die externe Projektkoordination.

Im Konzept Abwasserreinigung hat der Kanton 2014 weitere Kooperationen bzw. Regionalisierungen vorgegeben. 2015 fanden die ersten Gespräche zwischen den beteiligten AV statt. 2022 formulierte der Kanton die Anforderungen an die Standortevaluation. Für das Einzugsgebiet Aarau, Wynen-, Suhren- und Uerkental erteilte der Grosse Rat 2023 den Verbandsgemeinden den Auftrag für eine regionale ARA in Aarau (Vororientierung). Im gleichen Jahr verabschiedete der Stadtrat eine Absichtserklärung.

Zwischen Dezember 2023 und Dezember 2025 wurde in einem ergebnisoffenen Prozess unter Beizug eines Raumplaners eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. In die Überprüfung der theoretisch möglichen Standorte waren mehrere kantonale Fachstellen und ARA-Spezialisten einbezogen und leisteten inhaltliche Beratung. Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt unterzog die Ergebnisse einer umfassenden Prüfung. Erst danach gab der Kanton den Bericht «ARA Aarau WSU – Standortbegründung und Richtplanantrag» zur Anhörung frei. Darin sind die Ergebnisse und Erwägungen im Detail dokumentiert.

Die fünf AV wurden laufend über die Arbeiten informiert und brachten Anregungen ein. Ende 2025 gaben auch sie den Bericht frei. Einbezogen wurden ebenso die Regionalplanungsverbände aargauSüd regio, Suhrental, zofingenregio und aarau regio und gaben ebenfalls eine positive Stellungnahme ab. Der Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu (Solothurn) verzichtete auf eine formelle Stellungnahme und äusserte sich brieflich.

Landschaft, Natur und Ortsbild

Die neue ARA tangiert den Landschafts- und Erholungsraum Rohrer Schachen nur in einem Randbereich zum bebauten Siedlungsgebiet. Ziel der meisten Erholungssuchenden ist das Fluss- und Auengebiet zwischen Aarau, Küttigen, Biberstein und Auenstein. Selbstverständlich wird die neue Anlage von bestimmten Orten aus zu sehen sein. Die Auswirkungen auf Landschaft und Erholungsraum sind aber geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten.

Die neue ARA soll bestmöglich ins Orts- und Landschaftsbild eingebettet werden: durch geschickte Anordnung der Gebäude, Bepflanzung, Materialisierung und Farbgebung. Bei der weiteren Planung wird ein/e Landschaftsarchitekt*in beigezogen. Das Vorprojekt wird 2027/2028 erarbeitet und die genaue Anordnung und Ausgestaltung der Anlage klären.

Rund um die neue ARA wird es ähnlich aussehen wie heute beim Siebenmattquartier: bepflanzte Böschung zur Kantonsstrasse und im südöstlichen Teil Sträucher, Büsche und Bäume. Der Blick vom Rosshübel auf die Jurakette nördlich der Aare bleibt erhalten und verändert sich nur im Vordergrund. Der Erholungswert wird durch die Anlage nicht massgeblich vermindert.

Zur Kompensation wird der Auenspitz Nord, beim nördlichen Bereich des aufzuhebenden ARA-Areals in Aarau, aufgewertet. Auf einer Fläche von 2,4 ha entsteht ein eindeutiger Mehrwert für Landschaft, Natur und Naherholung.

Alle Fuss-, Wander- und Velowegverbindungen werden aufrechterhalten und wo nötig leicht umgelegt. Bei der östlich des Siebenmattenquartiers verlaufenden Veloroute (R815) ist an einer Stelle aufgrund der unvermeidbaren Kreuzung der Werkzufahrt eine Anpassung nötig (z.B. Vortrittsregelung für den Werkverkehr gegenüber der Veloroute).

Die neue ARA beansprucht 4,2 ha und langfristig 5,7 ha Land. Heute ist das Gebiet Lähe/Salenmatt im Richtplan vollständig als Fruchtfolgefläche (FFF) festgesetzt. FFF dürfen nur in eine Bauzone überführt werden, wenn ein aus Sicht des Kantons wichtiges Ziel anders nicht auf sinnvolle Weise zu erreichen ist. Im vorliegenden Fall trifft dies zu, weil die ARA Aarau WSU nur an diesem Standort zukunftsfähig erstellt und betrieben werden kann. Realersatz ist teilweise an den Standorten der bisherigen ARA möglich, die grösstenteils aufgehoben werden. Am heutigen ARA-Standort in Aarau hingegen dürfte kaum neues Landwirtschaftsland entstehen. Mit Ersatz-, Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen sind somit anderswo langfristig zusätzliche FFF zu schaffen. Es besteht die Möglichkeit, geeignete Flächen gemäss dem kantonalen Verzeichnis zur Bodenverbesserung aufzuwerten. Aus raumplanerischer Sicht ist die Einzonung des Gebiets Lähe/Salenmatt sinnvoll, sofern die beanspruchte Landwirtschaftsfläche ersetzt wird: Die kompakte Anordnung einer neuen ARA direkt am Siedlungsrand reduziert die heutige Zersiedelung mit fünf Anlagen und entspricht dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung.

Der Grundwasser- und Gewässerschutz hat Vorrang und setzt der neuen ARA klare Grenzen, die konsequent respektiert werden müssen. Östlich des Areals befinden sich die Grundwasserfassungen Rohr II und Rohr III. Der Rohrer Schachen ist als Grundwasserschutzbereich Au klassiert. Bei der Planung der neuen ARA gilt es sicherzustellen, dass keine Bauwerke direkt an die Aussengrenze der Schutzzone zu stehen kommen. Es ist ohne weiteres möglich, den nötigen Abstand einzuhalten. Einzig einzelne Einbauten (Pfähle) in den Grundwasserträger sind voraussichtlich unumgänglich, z. B. bei der Leitungsunterquerung der Suhre. Dafür sind bei Bedarf Schutz- und Minderungsmassnahmen erforderlich (Erhalt der Grundwasserströmung). Im weiteren Verfahren muss fortlaufend der Nachweis für die Gesetzeskonformität erbracht werden (Umweltverträglichkeitsprüfung).

Ebenso ist die Gefährdung vor Hochwasser zu klären. Was sich bereits sagen lässt: Die in der Nutzungsplanung von Aarau vorgeschriebenen Gewässerräume werden eingehalten.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird das Havarierisiko mit einer Störfallanalyse und Massnahmenplanung direkt adressiert. Die Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Aargau befinden sich funktional bedingt immer im Einzugsgebiet eines Vorfluters, die häufig im Bereich von Grundwasserspeichern und Trinkwasserfassungen liegen. Mögliche Gefahren zu erkennen und Vorkehrungen zu treffen, ist Voraussetzung für jede Baubewilligung.

Die neue ARA liegt ausserhalb der Auenschutzpark-Zone, die in der kommunalen Nutzungsplanung festgelegt ist. Nur die benötigten Leitungen unter der Suhre hindurch – von der heutigen ARA zum neuen Standort – berühren geringfügig das Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Der betroffene Bereich ist weder ökologisch besonders sensibel noch ein bedeutender Lebensraum für geschützte, gefährdete oder seltene Pflanzen- und Tierarten. Die Vernetzungsfunktion, die biologische Eigenart, der typische Charakter und die Bachsohle der Kieslaicher werden nicht beeinträchtigt. Weil die neue ARA einem öffentlichen Interesse entspricht und das Gebiet in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Aare der einzige realistische Standort ist, gelten die Anlage und die Unterquerung der Suhre als standortgebunden und somit als genehmigungsfähig.

Für den geringfügigen Eingriff in den Auenschutz muss Ersatz geschaffen werden. Der Auenspitz Nord, beim nördlichen Bereich des aufzuhebenden ARA-Areals in Aarau, wird aufgewertet. Auf einer Fläche von 2,4 ha entsteht ein eindeutiger Mehrwert für Landschaft, Natur und Naherholung.

Die Abwasserkanäle aus dem Einzugsgebiet münden heute auf dem ARA-Areal ins bestehende Abwasserhebewerk. Von hier ist ein Abwasserkanal zum neuen ARA-Standort erforderlich. Diese Leitung wird in einem unterirdischen Vortriebsverfahren unter der Suhre und dem Staffelegg-Zubringer bis zum neuen ARA-Standort erstellt. Die Lösung wurde im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung durch mehrere Fachstellen des Kantons als verträglich bestätigt.

Die geschützten Waldareale nördlich des Gebiets Lähe/Salenmatte und oberhalb des Rosshübels sind von der neuen ARA nicht betroffen. Der vorgeschriebene Waldabstand wird überall eingehalten. Einzig für die neue Werkzufahrt ab der Staffeleggstrasse muss in einem bestimmten Abschnitt Böschungswald gerodet werden, der weder geschützt ist noch über besondere Eigenschaften verfügt. Die Voraussetzungen für die Rodungsbewilligung gemäss Bundesgesetz über den Wald sind gegeben, weil wichtige Gründe vorliegen, die das Interesse der Walderhaltung überwiegen. Für den gerodeten Wald sind Realersatz und finanzieller Ausgleich zu leisten. Im nördlichen Bereich des heutigen ARA-Areals besteht die Möglichkeit, den Auenwald zu erweitern. 

Der Rosshübel mit extensiver Wiese und grösstenteils die Buntbrache sowie die ökologisch wertvollen Fliessgewässer Rohrer und Bibersteiner Giessen sind vom ARA-Projekt nicht direkt tangiert. Die Bepflanzung rund die Anlage soll dazu beitragen, den Böschungswald der Kantonsstrasse mit der Buntbrache der Magerwiese zu vernetzen; eine weitere Bepflanzung soll die ökologische Verbindung via Rohrer Giessen zum nördlichen Auenwald gewährleisten.

Durch den Wegfall von gereinigtem Abwasser verbessert sich in den Bächen Wyna, Uerke und Suhre die Wasserqualität. Da gereinigtes Abwasser meist wärmer ist als die Gewässer, trägt der ARA-Zusammenschluss dazu bei, dass über weite Teile des Jahres die drei Bäche nicht mehr zusätzlich erwärmt werden. Nur in den Sommermonaten hat das eingeleitete Abwasser je nachdem einen kühlenden Effekt. Falls aufgrund des wegfallenden Abwassers bei Trockenwetter künftig die Abflussmenge in einem Bach zu gering ist und die Fischdurchgängigkeit erschwert wird, werden Ausgleichsmassnahmen ergriffen, z.B. eine Niederwasserrinne, Fischunterstände oder eine Bestockung der Ufer. Die durch den ARA-Zusammenschluss im Vorlauf entlastete Suhre gilt als Fischlaichgebiet. Der Rückbau der heutigen ARA in Aarau spielt westseitig den Suhreraum wie auch das Auengebiet frei. Bei der Einmündung der Suhre in die Aare, wo Vorkommen der geschützten und vom Aussterben bedrohten Nase registriert wurden, sind keine Änderungen vorgesehen. Die verbesserte Einleitung des Abwassers in die Aare dürfte sich positiv auf die geschützte Fischart auswirken.

Die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführte Stadt Aarau und das Ortsbild von Rohr mit lokaler Bedeutung werden durch den ARA-Neubau höchstens geringfügig beeinträchtigt. Auch die umliegenden Höhendenkmäler – die Kirche Küttigen (Luftlinie 780 m), die Burgruine Horen (Luftlinie 1'280 m) und das Schloss Biberstein (Luftlinie 1'480 m) – sind in ihrer Wirkung höchstens in geringfügigem Mass tangiert. Bei der weiteren Ausarbeitung des Bauvorhabens ist auf eine harmonische Bepflanzung, dezente Gestaltung sowie auf eine stimmige Farb- und Materialwahl zu achten, um den Umgebungsschutz der Kulturdenkmäler bestmöglich zu gewährleisten.

Der Blick auf die ARA-Landschaft der Schweiz zeigt, dass viele Abwasserreinigungsanlagen im Umfeld des Siedlungsgebiets liegen. Die ARA Region Bern zum Beispiel – die grösste ARA im Kanton und die viertgrösste der Schweiz – befindet sich an der Aare direkt gegenüber einem Wohnquartier. Auch die bestehende ARA AVAU liegt im Umfeld von Wohngebäuden. Der Prüfungsprozess hat ergeben, dass der evaluierte Standort für die geplante ARA Aarau WSU aus raumplanerischer und umweltrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist.

Die eingefärbte Fläche auf dem Bild stellt den Ort dar, an dem die ARA zu liegen kommt, nicht die Ausdehnung. Der Standort Lähe / Salenmatt bietet über den Neubau bzw. das Jahr 2070 hinaus die zwingend erforderliche Ausbaureserve. Ob diese später genutzt wird, hängt u.a. von der langfristigen Bevölkerungsentwicklung und den künftigen gesetzlichen Vorgaben ab.

Die Fotomontage der Projektgegnerschaft stellt Ausdehnung, Technik und Anordnung der neuen ARA willkürlich beziehungsweise falsch dar. Geplant ist vorderhand eine ARA nach modernstem Stand der Technik auf 4,2 ha – flächeneffizienter als heute, obwohl für 2070 dimensioniert und mit weiteren Klärstufen ausgerüstet. Die gesetzlichen Waldabstände und die Vorgaben zum Grundwasserschutz sind einzuhalten.

Die kompakte Anordnung direkt am Siedlungsrand reduziert die heutige Zersiedelung mit fünf Anlagen. Auch die dampfenden und rauchenden Anlageteile und die Zufahrt ohne Ab- und Auffahrtsrampe entsprechen nicht der Realität. Das Vorprojekt wird 2027/2028 erarbeitet und die genaue Anordnung und Ausgestaltung der Anlage klären.

Nachbarschaft, Emissionen und Lokalklima

Das Siebenmattenquartier wird durch die Bepflanzung, die Topografie rund um den Rosshübel und den geschwungenen Verlauf des Salamattwegs optisch abgeschirmt. Auch vom Werkverkehr ist das Wohnquartier nicht betroffen: Die Zufahrt zur neuen ARA erfolgt nicht via Salamattweg, sondern direkt ab der Staffeleggstrasse. Was sich verändert, ist der Landschaftsraum am Ende des Salamattwegs.

Der Geruch und der Lärm der neuen ARA lassen sich aufgrund modernster Technik stark eindämmen. Die Auswirkungen auf das Quartier sind gering.  Die Nachweise dafür sind im weiteren Projektverfahren zu erbringen. Auch die Beleuchtung wird auf ein Minimum beschränkt, um das Quartier zu schonen und den Rhythmus von Vögeln, Insekten und insektenjagenden Fledermäusen möglichst nicht zu stören.

In einer ARA werden geruchsbelastete Stoffe bearbeitet und in biologischen Prozessen behandelt. Die geruchsempfindlichen Anlageteile sind geschlossen und die Abluft wird gereinigt. Im Normalbetrieb ergeben sich minimale Auswirkungen auf die Umgebung. Die ARA Aarau besteht seit Jahren und hat bisher zu keinen Beschwerden wegen Geruch geführt. Lärmrelevante Anlageteile sind im Innern angeordnet oder schalldämmend eingekleidet.

Heute gibt es im Vergleich zur bestehenden ARA von 1967 andere technische Möglichkeiten, um Geruch und Lärm zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Die neue ARA wird bezüglich Immissionen mindestens so gut abschneiden wie die bestehende. Die neue ARA lässt sich nicht mit der Biogasanlage in der Telli vergleichen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Anlagen mit unterschiedlichen Prozessen, Zielen und Eigentümerschaften.

Nach den eingegangenen Meldungen über Geruchsemissionen hat die Stadt im Herbst 2025 bei Green Power AG interveniert. Auch der Kanton ist in die Gespräche involviert. Das Hauptproblem ist gemäss Betreiberin die Abluftbehandlung, die noch nicht wunschgemäss funktioniert. Alle drei Stufen des Luftwäschers funktionieren mit Bakterien (biologisch). Die pH-Werte wurden verändert, um den Einfluss auf Bakterien-aktivität und Abluftqualität zu beobachten. Nach der pH-Änderung brauchen Mikroben Zeit zur Anpassung. Erst danach zeigt sich, ob die Anpassung erfolgreich war.

Derzeit führt die Eigentümerin eine umfassende Prüfung und Messung der gesamten Anlage durch, um daraus weitere Verbesserungen abzuleiten. Zusätzlich werden in der Halle die Lüftungsgitter optimiert.  Das kantonale Amt für Umwelt führt im Frühjahr/Sommer 2026 eine Emissionsmessung durch – dann sind aufgrund der Jahreszeit die höchsten Geruchsemissionen zu erwarten.

Gelangt der Stadtrat zum Schluss, dass die bisherigen Massnahmen unzureichend sind, kann er von der Betreiberin den Nachweis verlangen, dass keine übermässigen Geruchsimmissionen auftreten. Wird der Nachweis nicht erbracht, ordnet der Stadtrat zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Geruchsimmissionen an.

Die erwartete Verkehrszunahme von 0,3 % verändert den Strassenlärm um rund 0.01 dB (A). Änderungen dieser Grössenordnung sind nicht wahrnehmbar. Der Damm zwischen der Kantonsstrasse und dem Quartier bietet auch künftig einen wirksamen Lärmschutz. Sollten sich wider Erwarten lärmrelevante Probleme ergeben, dann gelten die Vorgaben der Lärmschutzverordnung. Die Lärmgrenzwerte müssen auch künftig eingehalten werden.

Die auf dem Rosshübel entstehende Kaltluft strömt auch künftig in Richtung Suhre zum heutigen ARA-Areal bzw. zum Telli-Quartier und wirkt sich dabei weiterhin kühlend auf das Siebenmattquartier aus, das an Hitzetagen stark belastet ist. Der Kühleffekt auf das bestehende ARA-Gelände vermindert sich durch den Neubau, aufgrund der weiträumigen Landschaft mit Waldgebieten jedoch nur geringfügig. Im Detail lassen sich die Auswirkungen noch nicht darstellen, weil zuerst die Anordnung der ARA geklärt werden muss. Sie wird so angeordnet, dass sie den Kaltluftstrom möglichst wenig abriegelt. Zudem lassen sich im Gebiet der heutigen ARA und des Telli-Quartiers mit Neupflanzungen, Entsiegelungen und Wasseroberflächen Verbesserungen gegenüber heute erzielen.

Verfahren, Zeitplan und Organisation

Damit die neue ARA realisiert werden kann, muss der Kanton Aargau den Richtplan ändern und den Standort der neuen Abwasserreinigungsanlage als Siedlungsgebiet festsetzen. Heute ist das Gebiet Rohrer Schachen im Richtplan als Landschaft von kantonaler Bedeutung ausgewiesen. Die Stadt Aarau ihrerseits muss die Nutzungsplanung anpassen und das Areal in eine Bauzone überführen. Heute liegt das Gebiet Lähe/Salenmatt in der überlagerten Zone Landschaftsschutz (üLS). Für die Gründung des Abwasserverbands Aarau WSU ist eine Organisationsstruktur (Satzungen) erforderlich. Diese drei Verfahren dauern voraussichtlich bis Ende 2029. 

Die Entscheidungen liegen in der Verantwortung der zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden und der politischen Gremien. Die verschiedenen Anspruchsgruppen und die Bevölkerung werden fortlaufend und umfassend über den jeweils aktuellen Projektstand informiert und können in verschiedenen Phasen mitwirken und mitentscheiden:

  • Kanton: In der ersten Hälfte 2026 haben politische Parteien, Verbände und alle interessierten Privatpersonen im Rahmen der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung die Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen und Stellungnahmen abzugeben. In der Folge wird die bereinigte Richtplananpassung vom Grossen Rat beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.
  • Stadt Aarau: Für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung bzw. der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist der frühzeitige Dialog mit Direktbetroffenen und Anspruchs-gruppen geplant. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ist ein Geschäft des Stadtrats Aarau und hat sequenziell ein Mitwirkungs-, ein Vorprüfungs- und ein Einwendungsverfah-ren zu durchlaufen. Danach wird die Teiländerung vom Einwohnerrat Aarau beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Die Teiländerung der Nutzungsplanung sollte bis Ende 2028/Anfang 2029 beschlossen, genehmigt und rechtskräftig sein – so das Ziel des Zusammenschlussprojekts.
  • Gemeinden: Für den Zusammenschluss zum Abwasserverband Aarau WSU müssen die 30 beteiligten Gemeinden eine neue Organisationsstruktur mit Satzungen inklusive Kostenteiler, Stimmrechtsverhältnissen, Verantwortlichkeiten etc. erarbeiten. 2026 findet dazu bei den Gemeindeexekutiven eine erste Vernehmlassung statt. Im ersten Halbjahr 2029 entscheidet jede Gemeinde einzeln an der Gemeindeversammlung über die Verbandsgründung und die Satzungen. In der Stadt Aarau entscheidet der Einwohnerrat. Anschliessend müssen die Regierungsräte der Kantone Aargau und Solothurn den neuen Verband und die Satzungen genehmigen.

Parallel zu den rechtlichen und politischen Verfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene laufen die Planung und die Projektierung der neuen ARA, des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke (z.B. Pumpwerk, Überlauf- oder Speicherbecken). Das Vorprojekt für die neue ARA wird voraussichtlich 2027/2028 vorliegen und die Kostensicherheit erhöhen. Anschliessend wird das Bauprojekt erarbeitet, gefolgt von Baubewilligungsverfahren und Projektgenehmigungen. Falls das Projekt alle politischen Hürden nimmt und die Baugesuche von den zuständigen Stellen bewilligt werden, beginnen 2029 die Bauarbeiten für die Anschlussleitungen und 2032 jene für die neue ARA. Nach rund sechsjähriger Bauzeit geht die neue Anlage im Lauf des Jahres 2038 in Betrieb.

Der Entwurf für die Verbandsstruktur (Satzungen) sieht eine Abgeordnetenversammlung vor, in der jede Verbandsgemeinde mit je einem Mitglied des Gemeinderats vertreten ist, sowie einen Vorstand, der sich aus Behördenvertretern und Fachexperten zusammensetzt. Die geplante Struktur mit einer Stimme pro Gemeinde verunmöglicht die Dominanz einer einzelnen Region. Die Antrags- und Auskunftsrechte werden gemäss kantonaler Gemeindegesetzgebung in den Verbandssatzungen klar geregelt. Die Zusammenlegung entlastet die kommunalen Verwaltungsorgane: Verbandsführung, Aktuariat und Rechnungsführung etc. fallen weg und werden von einer professionellen, zentralen Organisation übernommen. In kleineren Verbänden entlastet die professionelle Organisation die ohnehin stark geforderten Gemeindeexekutiven, da sie nicht mehr fortlaufend über aktuelles Fachwissen zur Abwasserreinigung verfügen müssen. Dies reduziert zugleich das Risiko von Fehlentscheidungen.

Dank optimaler Struktur und Organisation benötigt der neue Verband für den ARA-Betrieb insgesamt weniger Stellen als die bisherigen fünf Verbände zusammen. Mit einer vorausschauenden Personalplanung lassen sich die Personalkosten ohne Entlassungen senken, etwa indem frei werdende Stellen (Fluktuationen und Pensionierungen) nicht mehr besetzt werden. Bis 2038 läuft der Betrieb der fünf ARA in den bestehenden Strukturen gesetzeskonform weiter; eventuell werden einzelne ARA schon früher an das neue System angeschlossen. Dabei stehen die beteiligten Verbände im regelmässigen Austausch und suchen auf die künftige Zusammenarbeit ausgerichtete Lösungen. Die neue Betriebs- und Verwaltungsorganisation wird aufgrund der Grösse und der höheren gesetzlichen Anforderungen deutlich mehr Personal benötigen als der heutige ARA-Verband Aarau und Umgebung (AVAU). Zur Entlastung der angeschlossenen Gemeinden wird diskutiert, dass der Verband neue Aufgaben im Abwasserbereich übernimmt wie z.B. die Überwachung und den Betrieb von Aussenbauwerken und von Abwasserkanälen, die von mehreren Gemeinden genutzt werden.

Geplant ist, künftig mit einem elektronischen Newsletter regelmässig über den jeweils aktuellen Projektstand zu informieren. Sobald das Angebot bereit ist, können alle Interessierten den Newsletter auf der Projektwebseite abonnieren. Bei grösseren Projektfortschritten finden weitere Informationsveranstaltungen für den Stadtteil Rohr und weitere Interessierte statt. Auch wird die Projektleitung mit der Stadt Aarau über die geeignete Form eines institutionalisierten Austauschs mit dem Quartier diskutieren, um im weiteren Projektverlauf regelmässig Input abzuholen. Die Projektleitung nimmt die vorgebrachten Bedenken ernst und berücksichtigt diese, soweit dies möglich ist.

Übergeordnete Standortevaluationen für Infrastrukturprojekte wie die geplante neue ARA bilden ein fachlich gebundenes Prüfverfahren. Sie müssen gesetzliche Vorgaben bestmöglich einhalten, technische Anforderungen erfüllen sowie bei Bedarf Abwägungen zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen treffen. Die Planung, Projektierung und Genehmigung der ARA Aarau WSU entsprechen  dem für solche Bauvorhaben üblichen Prozess: Im technisch-fachlichen Prüfverfahren ist von den zuständigen Stellen die Standortfrage zu klären, während über Bewilligung und Genehmigungen die kantonalen und kommunalen Behörden und politischen Gremien entscheiden, einschliesslich Anhörung und öffentliche Mitwirkung sowie Möglichkeit einer Volksabstimmung.

Gebaut wird die neue ARA nur, wenn die zuständigen politischen Gremien und die Bevölkerung damit einverstanden sind und zuvor die Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt, dass sich alle gesetzlichen Vorschriften einhalten lassen.

Gegenwärtig läuft die Anhörung für die Richtplanänderung, die die rechtliche Grundlage schafft, damit das Projekt weiterverfolgt werden kann. Die genaue Anordnung der neuen ARA wird mit der Änderung der Nutzungsplanung der Stadt Aarau festgelegt. Dazu können Ende 2026/Anfang 2027 alle Interessierten im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Stellung nehmen. Ende 2028 entscheidet der Einwohnerrat über die Änderung der Nutzungsplanung. Der Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum, womit die Stimmbevölkerung das letzte Wort hat.

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