Standort
Der am besten geeignete Standort für die neue ARA ist das Gebiet Lähe/Salenmatt nahe der heutigen ARA in Aarau. Dies hat eine breite Standortsuche ergeben. Hier ist das Areal für eine ARA vorhanden, die für die künftige Entwicklung im Einzugsgebiet gross genug und für die Herausforderungen gerüstet ist.
Am richtigen Ort
Die neue ARA beansprucht zunächst rund 4 und langfristig rund 6 Hektaren Land. Die Grösse der geplanten ARA basiert auf der Bevölkerungsprognose bis 2070. Daneben bestimmen die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Abwasserreinigung, wie gross und wie leistungsstark die neue Anlage sein muss. Ausgehend von der benötigten Fläche und Anordnung wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt.
Eine zukunftsfähige ARA lässt sich nur im Gebiet Lähe/Salenmatt nahe der heutigen ARA in Aarau realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind hier weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten und lassen sich durch gezielte Massnahmen auf ein Minimum reduzieren.
Das angrenzende Siebenmattquartier ist vom Neubau durch Topografie und Bepflanzung abgeschirmt und auch vom Werkverkehr nicht betroffen. Der Geruch und der Lärm verringern sich im Vergleich zur bestehenden ARA aus dem Jahr 1967.
Im übergeordneten Interesse
Die Abwasserreinigung ist eine gesetzliche Pflicht. Der hohe ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gesamtnutzen der neuen gemeinsamen ARA rechtfertigt im Gebiet Lähe/Salenmatt einen begrenzten Eingriff in den vorgesehenen Raum. Ein anderer oder besser geeigneter Standort besteht nachweislich nicht.
Nur hier ist das Areal für eine ARA vorhanden, die gross genug für die Entwicklung im Einzugsgebiet ist. Falls nötig und erwünscht, lässt sich die Anlage später ausbauen. Das Areal entspricht dem Grundsatz, wonach für Bauten im öffentlichen Interesse sachgerechte Standorte zu bestimmen sind.
Die kompakte Anordnung der ARA direkt am Siedlungsrand reduziert die heutige Zersiedelung mit fünf Anlagen und entspricht dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung.
Fragen & Antworten
Nur im Gebiet Lähe/Salenmatt lässt sich eine zukunftstaugliche ARA realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind hier weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten. Durch gezielte Massnahmen – zum Beispiel Gestaltung des Neubaus und passende Bepflanzung – lässt sich der Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen auf ein Minimum reduzieren.
Ausgehend von der benötigten Fläche und Geometrie wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die ARA Schönenwerd und die ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen (Waldareal, Wildtierkorridore, Biotope von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiete etc.). Von den 17 theoretisch möglichen Standorten nach der ersten Triage blieben nach der vertieften Diskussion sechs übrig. Dies aufgrund folgender Erkenntnisse:
- Aus technischer Sicht ist ein Standort auf der Südseite der Aare klar zu favorisieren: aus Gründen der langfristigen Betriebs- und Kosteneffizienz und wegen der Nähe zur bestehenden ARA Aarau und zum bestehenden Kanalbauwerk. Das Einzugsgebiet der ARA Aarau WSU liegt flächenmässig zu rund 85 Prozent südlich der Aare. Ebenso befinden sich hier die grösseren Gemeinden mit der Mehrzahl der Einwohnenden und Beschäftigten.
- Die neue ARA muss zwingend in funktionaler Nähe zum bestehenden ARA-Standort in Aarau und zum Kanalbauwerk liegen. Die gesamte Abwasserinfrastruktur (Kanäle und Sonderbauwerke) ist auf die heutige ARA Aarau ausgerichtet. Über Jahrzehnte an die Ansprüche der Siedlungsentwicklung angepasst und dank Investitionen von über einer halben Milliarde Franken erneuert, eignet sich diese Infrastruktur für eine langfristige Nutzung.
- Das bestehende Kanalbauwerk und die topografischen Gegebenheiten sprechen für Standorte flussabwärts der Aare, nicht zuletzt wegen der hydraulischen Logik. Standorte flussaufwärts verursachen erhebliche infrastrukturelle und betriebliche Kosten, namentlich für den Kanalbau und den Betrieb der Pumpen.
- Aufgrund der grossen Distanz kommen fünf Standorte flussabwärts nicht infrage. Sie liegen überdies auf Gemeindegebiet von Rupperswil und damit ausserhalb des AV Aarau WSU.
Die vertiefte Prüfung der sechs übriggebliebenen Standorte ergab, dass das Gebiet Lähe/Salenmatt am besten für die neue ARA geeignet ist. Untersucht wurde zusätzlich eine ARA, die auf das heutige ARA-Areal und das benachbarte Gebiet Lähe/Salematt verteilt ist.
Für den Bau einer ARA der benötigten Grösse muss das bestehende ARA-Gelände um das benachbarte Familiengartenareal erweitert werden. Auch der erweiterte Standort eignet sich aber nicht für die neue ARA: Zum einen liegt er in einem schützenswerten bzw. geschützten Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung (Aare und Suhre) und wird zusätzlich von einem geschützten Auenwald gesäumt; bei einem Neubau lässt sich der gesetzliche Abstand zum Wald, zur Gewässerschutzzone und zum Auenschutzgebiet teilweise nicht einhalten. Zum anderen fehlt an diesem Standort der Platz für eine später möglicherweise erwünschte Erweiterung, die eine längere Betriebsdauer ermöglicht.
Angesichts der beschränkten Nutzungsdauer und der offenkundigen betrieblichen Defizite ist eine Investition in der benötigten Höhe an diesem Standort nicht sinnvoll. Ausserdem stellen sich erhebliche praktische Probleme: Die neue ARA zu bauen und gleichzeitig die bestehenden Anlage weiterzubetreiben, führt mangels Raumreserven vorübergehend zu weiteren Verstössen gegen Schutzinteressen und bedingt einen aufwändigen Bauablauf. Das bringt möglicherweise über längere Zeit eine eingeschränkte Reinigungsleistung sowie ein erhöhtes Störfallrisiko mit sich.
Vorgesehen ist die Direkterschliessung ab der Staffeleggstrasse (Kantonsstrasse K107) via Kreisel Bibersteiner-/Staffeleggstrasse. Sie lässt sich verkehrssicher und störungsarm umsetzen: mit Sichtzonen, Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sowie Rechts-Rechts-Regime via Kreisel. An Werktagen ist mit rund 20 Zu- und Wegfahrten von Kleintransportern und Lastwagen zu rechnen. Hinzu kommen die Fahrten der ARA-Mitarbeitenden. Die Werkzufahrt muss sich für gelegentliche Gefahrenguttransporte (Chemikalien) ebenso eignen wie für die rund fünfjährige Bauphase und den späteren Wartungsverkehr. Heute verzeichnet die Staffeleggstrasse an Werktagen rund 18’000 Fahrten (2019) bzw. rund 16'500 Fahrten (durchschnittlicher täglicher Verkehr per 2022 mit LW-Anteil von 3,9 %). Ihre Funktion wird durch die Werkzufahrt nicht eingeschränkt. Als Ausnahmetransportroute der Klassierung I.A ist sie für besondere Transporte geeignet.
Die neue ARA liegt ausserhalb der Auenschutzpark-Zone, die in der kommunalen Nutzungsplanung festgelegt ist. Nur die benötigten Leitungen unter der Suhre hindurch – von der heutigen ARA zum neuen Standort – berühren geringfügig das Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Der betroffene Bereich ist weder ökologisch besonders sensibel noch ein bedeutender Lebensraum für geschützte, gefährdete oder seltene Pflanzen- und Tierarten. Die Vernetzungsfunktion, die biologische Eigenart, der typische Charakter und die Bachsohle der Kieslaicher werden nicht beeinträchtigt. Weil das Gebiet Lähe/Salenmatt in unmittelbarer Nähe zur Aare der einzige realistische Standort für die neue ARA ist und diese einem nationalen und kantonalen Interesse entspricht, gelten die Anlage und die Unterquerung der Suhre als standortgebunden und somit als bewilligungsfähig.
Die neue ARA tangiert den Landschafts- und Erholungsraum Rohrer Schachen nur in einem Randbereich zum bebauten Siedlungsgebiet. Ziel der meisten Erholungssuchenden ist das Fluss- und Auengebiet zwischen Aarau, Küttigen, Biberstein und Auenstein. Durch den Bau entsteht ein neuer Siedlungsabschluss und die Landschaft wird nicht weiter zerschnitten. Alle Fuss-, Wander- und Velowege bleiben bestehen; teilweise müssen sie eventuell leicht umgelegt werden. Bei der östlich des Siebenmattenquartiers verlaufenden kantonalen Veloroute (R815) ist an einer Stelle aufgrund der unvermeidbaren Kreuzung der Werkzufahrt eine Anpassung nötig (z.B. Vortrittsregelung für den Werkverkehr gegenüber der Veloroute). Rund um die neue ARA ist eine Bepflanzung geplant, womit es hier ähnlich aussehen wird wie heute beim Siebenmattquartier: links die Böschung zur Kantonsstrasse, rechts Sträucher, Büsche und Bäume. Mit der Bepflanzung und dem Erhalt der Wegverbindungen wird die Anlage optimal in die Landschaft eingebettet. Der Blick vom Rosshübel auf die Jurakette nördlich der Aare bleibt erhalten und verändert sich nur im Vordergrund. Der Erholungswert wird durch die Anlage nicht massgeblich vermindert.
Punktuell läuft die ARA den Absichten für den Freiflächenverbund Aareraum entgegen, der den Kern des Freiraumkonzepts der Stadt Aargau bildet. Das Konzept sieht vor, die weiträumige Auenlandschaft, das schmale Parkband, den Uferweg sowie weitere Bestandteile nach Möglichkeit zu entwickeln. Durch den Rückbau der bestehenden ARA werden Teilflächen für eine landschaftliche Aufwertung frei.
Obwohl das Siebenmattenquartier direkt ans Gebiet Lähe/Salenmatt grenzt, wird es durch die Bepflanzung, die Topografie rund um den Rosshübel und den geschwungenen Verlauf des Salamattwegs optisch abgeschirmt. Für die Bewohnerschaft des Quartiers ändert sich somit durch den Neubau nichts. Auch vom Werkverkehr ist das Wohnquartier nicht betroffen: Die Zufahrt zur neuen ARA erfolgt nicht via Salamattweg, sondern direkt ab der Staffeleggstrasse. Was sich verändert, ist der Landschaftsraum am Ende des Salamattwegs.
Der Geruch und der Lärm nehmen im Vergleich zur bestehenden ARA ab. Zwar steht die neue ARA etwas näher beim Siebenmattquartier als die heutige Anlage (300 statt 390 m Luftlinie), trotzdem ist mit weniger Immissionen zu rechnen als bei der 1967 gebauten ARA. Die Nachweise dafür sind im weiteren Projektverfahren zu erbringen. Auch die Beleuchtung wird auf ein Minimum beschränkt, um das Quartier zu schonen und den Rhythmus von Vögeln, Insekten und insektenjagenden Fledermäusen möglichst nicht zu stören.
Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der Staffeleggstrasse nimmt mit der Werkzufahrt nicht zu: Der Damm zwischen der Kantonsstrasse und dem Quartier bietet auch künftig einen wirksamen Lärmschutz. Die ARA und die Werkzufahrt sind so zu planen, dass die Lärmgrenzwerte (ES II) auch künftig eingehalten werden.