Standort
Der am besten geeignete Standort für die neue ARA ist das Gebiet Lähe/Salenmatt nahe der heutigen ARA in Aarau. Dies hat eine breite Standortsuche ergeben. Hier ist das Areal für eine ARA vorhanden, die für die künftige Entwicklung im Einzugsgebiet gross genug und für die Herausforderungen gerüstet ist.
Am richtigen Ort
Die neue ARA beansprucht zunächst rund 4 und langfristig rund 6 Hektaren Land. Die Grösse der geplanten ARA basiert auf der Bevölkerungsprognose bis 2070. Daneben bestimmen die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Abwasserreinigung, wie gross und wie leistungsstark die neue Anlage sein muss. Ausgehend von der benötigten Fläche und Anordnung wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt.
Eine zukunftsfähige ARA lässt sich nur im Gebiet Lähe/Salenmatt nahe der heutigen ARA in Aarau realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind hier weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten und lassen sich durch gezielte Massnahmen auf ein Minimum reduzieren.
Das angrenzende Siebenmattquartier ist vom Neubau durch Topografie und Bepflanzung abgeschirmt und auch vom Werkverkehr nicht betroffen. Der Geruch und der Lärm der neuen ARA lassen sich aufgrund modernster Technik stark eindämmen. Die Auswirkungen auf das Quartier sind gering.
Im übergeordneten Interesse
Die Abwasserreinigung ist eine gesetzliche Pflicht. Der hohe ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gesamtnutzen der neuen gemeinsamen ARA rechtfertigt im Gebiet Lähe/Salenmatt einen begrenzten Eingriff in den vorgesehenen Raum. Ein anderer oder besser geeigneter Standort besteht nachweislich nicht.
Nur hier ist das Areal für eine ARA vorhanden, die gross genug für die Entwicklung im Einzugsgebiet ist. Falls nötig und erwünscht, lässt sich die Anlage später ausbauen. Das Areal entspricht dem Grundsatz, wonach für Bauten im öffentlichen Interesse sachgerechte Standorte zu bestimmen sind.
Die kompakte Anordnung der ARA direkt am Siedlungsrand reduziert die heutige Zersiedelung mit fünf Anlagen und entspricht dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung.
Fragen & Antworten
Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die Einzugsgebiete der ARA Schönenwerd und ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen. Von den 17 theoretisch möglichen Standorten blieben nach der ersten Triage sechs Standorte übrig, die vertieft geprüft und bewertet wurden. Die detaillierte Prüfung ergab, dass das Gebiet Lähe / Salenmatt als Standort für die neue ARA am besten geeignet ist. Nur hier lässt sich eine zukunftstaugliche ARA realisieren. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind weit geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten. Durch gezielte Massnahmen – zum Beispiel Gestaltung des Neubaus und passende Bepflanzung – lässt sich der Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen auf ein Minimum reduzieren.
Ausgehend von der benötigten Fläche und Geometrie wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Das zweckmässige Gebiet ist nördlich durch die Jurakette begrenzt sowie östlich und westlich durch die ARA Schönenwerd und die ARA Seetal. Ausser Betracht fielen Standorte in Gebieten mit hochrangigen Schutzinteressen (Waldareal, Wildtierkorridore, Biotope von nationaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiete etc.). Von den 17 theoretisch möglichen Standorten blieben nach der ersten Triage sechs übrig. Dies aufgrund folgender Erkenntnisse:
- Aus technischer Sicht ist ein Standort auf der Südseite der Aare klar zu favorisieren: aus Gründen der langfristigen Betriebs- und Kosteneffizienz und wegen der Nähe zur bestehenden ARA Aarau und zum bestehenden Kanalbauwerk. Das Einzugsgebiet der ARA Aarau WSU liegt flächenmässig zu rund 85 Prozent südlich der Aare. Ebenso befinden sich hier die grösseren Gemeinden mit der Mehrzahl der Einwohnenden und Beschäftigten.
- Die neue ARA muss zwingend in funktionaler Nähe zum bestehenden ARA-Standort in Aarau und zum Kanalbauwerk liegen. Die gesamte Abwasserinfrastruktur (Kanäle und Sonderbauwerke) ist auf die heutige ARA Aarau ausgerichtet. Über Jahrzehnte an die Ansprüche der Siedlungsentwicklung angepasst und dank Investitionen von über einer halben Milliarde Franken erneuert, eignet sich diese Infrastruktur für eine langfristige Nutzung.
- Das bestehende Kanalbauwerk und die topografischen Gegebenheiten sprechen für Standorte flussabwärts der Aare, nicht zuletzt wegen der hydraulischen Logik. Standorte flussaufwärts verursachen erhebliche infrastrukturelle und betriebliche Kosten, namentlich für den Kanalbau und den Betrieb der Pumpen.
- Aufgrund der grossen Distanz kommen fünf Standorte flussabwärts nicht infrage. Sie liegen überdies auf Gemeindegebiet von Rupperswil und damit ausserhalb des AV Aarau WSU.
Die vertiefte Prüfung der sechs übriggebliebenen Standorte ergab, dass das Gebiet Lähe/Salenmatt am besten für die neue ARA geeignet ist. Untersucht wurde zusätzlich eine ARA, die auf das heutige ARA-Areal und das benachbarte Gebiet Lähe/Salematt verteilt ist.
Am Standort der heutigen ARA bestehen keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten. Selbst unter Einbezug des Familiengartenareals genügen die Flächen nicht einmal für den notwendigen Erstausbau unter den verschärften gesetzlichen Anforderungen per 2016 und 2029. Zudem fehlen die zwingend erforderlichen räumlichen Reserven für künftige Ausbauschritte. Eine langfristig gesetzeskonforme und betriebssichere Weiterentwicklung der Abwasserreinigung ist hier nicht realisierbar. Der um das Familiengartenareal erweiterte Standort tangiert zudem ein schützenswertes bzw. geschütztes Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Aufgrund der Zwänge ergäbe sich eine nicht optimierte Anordnung der ARA. Das würde sich Jahr für Jahr in höheren Betriebskosten niederschlagen.
Auch sonst wären die Nachteile erheblich: Die neue ARA zu bauen und zugleich die bestehende weiterzubetreiben, würde zu einer doppelt so langen Bauzeit und teuren Provisorien führen. Damit verbunden wären eine eingeschränkte Reinigungsleistung während längerer Zeit und ein erhöhtes Störfallrisiko.
Teilregionalisierungen wurden geprüft und auch ein Dual-Anlagekonzept in Aarau untersucht. Durch die Aufteilung auf zwei Standorte würde die neue ARA in Aarau um maximal 20 Prozent kleiner. Auch so wäre sie am heutigen Standort nicht realisierbar. Dieser verfügt – selbst unter Einbezug des Familiengartenareals – bereits für den eigenen Ausbau nicht über die nötigen Flächen und lässt insbesondere kein betrieblich optimiertes Anlagenkonzept zu. Eine Teilregionalisierung für diesen Standort ist ausgeschlossen.
Kleinere ARA-Zusammenschlüsse bzw. Lösungen mit zwei Anlagen haben zudem strukturelle Nachteile: Investitionen und Betriebskosten fallen mehrfach an, Synergien bleiben ungenutzt und die Anlagen können nicht im gleichen Mass effizient betrieben werden. Wichtige Skaleneffekte gehen verloren.
Die neue ARA liegt ausserhalb der Auenschutzpark-Zone, die in der kommunalen Nutzungsplanung festgelegt ist. Nur die benötigten Leitungen unter der Suhre hindurch – von der heutigen ARA zum neuen Standort – berühren geringfügig das Auengebiet von nationaler und kantonaler Bedeutung. Der betroffene Bereich ist weder ökologisch besonders sensibel noch ein bedeutender Lebensraum für geschützte, gefährdete oder seltene Pflanzen- und Tierarten. Die Vernetzungsfunktion, die biologische Eigenart, der typische Charakter und die Bachsohle der Kieslaicher werden nicht beeinträchtigt. Weil die neue ARA einem öffentlichen Interesse entspricht und das Gebiet in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Aare der einzige realistische Standort ist, gelten die Anlage und die Unterquerung der Suhre als standortgebunden und somit als genehmigungsfähig.
Für den geringfügigen Eingriff in den Auenschutz muss Ersatz geschaffen werden. Der Auenspitz Nord, beim nördlichen Bereich des aufzuhebenden ARA-Areals in Aarau, wird aufgewertet. Auf einer Fläche von 2,4 ha entsteht ein eindeutiger Mehrwert für Landschaft, Natur und Naherholung.
Die neue ARA tangiert den Landschafts- und Erholungsraum Rohrer Schachen nur in einem Randbereich zum bebauten Siedlungsgebiet. Ziel der meisten Erholungssuchenden ist das Fluss- und Auengebiet zwischen Aarau, Küttigen, Biberstein und Auenstein. Selbstverständlich wird die neue Anlage von bestimmten Orten aus zu sehen sein. Die Auswirkungen auf Landschaft und Erholungsraum sind aber geringer als an allen anderen theoretisch möglichen Standorten.
Die neue ARA soll bestmöglich ins Orts- und Landschaftsbild eingebettet werden: durch geschickte Anordnung der Gebäude, Bepflanzung, Materialisierung und Farbgebung. Bei der weiteren Planung wird ein/e Landschaftsarchitekt*in beigezogen. Das Vorprojekt wird 2027/2028 erarbeitet und die genaue Anordnung und Ausgestaltung der Anlage klären.
Rund um die neue ARA wird es ähnlich aussehen wie heute beim Siebenmattquartier: bepflanzte Böschung zur Kantonsstrasse und im südöstlichen Teil Sträucher, Büsche und Bäume. Der Blick vom Rosshübel auf die Jurakette nördlich der Aare bleibt erhalten und verändert sich nur im Vordergrund. Der Erholungswert wird durch die Anlage nicht massgeblich vermindert.
Zur Kompensation wird der Auenspitz Nord, beim nördlichen Bereich des aufzuhebenden ARA-Areals in Aarau, aufgewertet. Auf einer Fläche von 2,4 ha entsteht ein eindeutiger Mehrwert für Landschaft, Natur und Naherholung.
Das Siebenmattenquartier wird durch die Bepflanzung, die Topografie rund um den Rosshübel und den geschwungenen Verlauf des Salamattwegs optisch abgeschirmt. Auch vom Werkverkehr ist das Wohnquartier nicht betroffen: Die Zufahrt zur neuen ARA erfolgt nicht via Salamattweg, sondern direkt ab der Staffeleggstrasse. Was sich verändert, ist der Landschaftsraum am Ende des Salamattwegs.
Der Geruch und der Lärm der neuen ARA lassen sich aufgrund modernster Technik stark eindämmen. Die Auswirkungen auf das Quartier sind gering. Die Nachweise dafür sind im weiteren Projektverfahren zu erbringen. Auch die Beleuchtung wird auf ein Minimum beschränkt, um das Quartier zu schonen und den Rhythmus von Vögeln, Insekten und insektenjagenden Fledermäusen möglichst nicht zu stören.