Meilensteine
Die Bauarbeiten für die neue ARA starten idealerweise vor 2035. So lassen sich unnötige Investitionen in die fünf bisherigen ARA mit nur kurzfristigem Nutzen vermeiden. Damit das Ziel erreicht wird, braucht es die Zustimmung der zuständigen Behörden und der Bevölkerung.
Damit im Gebiet Lähe/Salenmatt eine ARA gebaut werden kann, muss der Kanton Aargau den Richtplan ändern und den Standort, der heute Landwirtschaftsfläche ist, als Siedlungsgebiet festsetzen. Die Stadt Aargau ihrerseits muss die Nutzungsplanung anpassen und das Areal in eine Bauzone überführen.
Über die Gründung des neuen Abwasserverbandes Aarau WSU und damit über den Zusammenschluss befinden die beteiligten Gemeinden einzeln an der Gemeindeversammlung; in der Stadt Aarau entscheidet der Einwohnerrat (Parlament).
Wenn das Projekt alle politischen Hürden schafft und die nötigen Baubewilligungen erhält, kann ab 2029 der Bau der Anschlussleitungen und ab 2032 jener der neuen ARA beginnen. Läuft alles nach Plan, nimmt die neue ARA in Aarau 2038 den Betrieb auf.
Bei allen fünf ARA steht die nächste umfassende Erneuerung zwischen 2030 und 2040 an. Um unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die neue ARA ab 2032 realisiert werden. Der Zeitpunkt ergibt sich aus folgenden Gründen:
- In der ARA Aarau muss mit dem Bau der Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (MV) bis spätestens 2035 begonnen werden. Um sie optimal auf das ebenfalls neue biologische Reinigungsverfahren abzustimmen und allfällige Synergien zu nutzen, werden die beiden Neuerungen sinnvollerweise gleichzeitig geplant und in der neuen Anlage realisiert.
- Der Bund unterstützt die Elimination von Mikroverunreinigungen finanziell und subventioniert deshalb anstelle der MV-Stufe einen Teil der Leitungen inkl. Pumpwerke, welche für den Anschluss der kleineren ARA an die neue Anlage in Aarau nötig sind. Die Bauarbeiten müssen spätestens Ende 2035 starten, anderenfalls fliessen keine Bundesbeiträge.
- Bei einem Zusammenschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht das Risiko, dass die ARA zur Erreichung der geforderten Reinigungsleistungen Investitionen tätigen müssen, die nur einen kurzfristigen Nutzen haben.
Geplant ist, die Anschlussleitungen ab 2029 und die neue ARA ab 2032 zu bauen. Falls eine ARA die Leistungsgrenze erreicht, wird ein früherer Anschluss oder Teilanschluss an die ARA Aarau geprüft, um kurzfristige unnötige Investitionen zu vermeiden.
Die Entscheidungen liegen in der Verantwortung der zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden und der politischen Gremien. Die verschiedenen Anspruchsgruppen und die Bevölkerung werden fortlaufend und umfassend über den jeweils aktuellen Projektstand informiert und können in verschiedenen Phasen mitwirken und mitentscheiden:
- Kanton: In der ersten Hälfte 2026 haben politische Parteien, Verbände und alle interessierten Privatpersonen im Rahmen der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung die Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen und Stellungnahmen abzugeben. In der Folge wird die bereinigte Richtplananpassung vom Grossen Rat beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.
- Stadt Aarau: Für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung bzw. der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist der frühzeitige Dialog mit Direktbetroffenen und Anspruchs-gruppen geplant. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ist ein Geschäft des Stadtrats Aarau und hat sequenziell ein Mitwirkungs-, ein Vorprüfungs- und ein Einwendungsverfah-ren zu durchlaufen. Danach wird die Teiländerung vom Einwohnerrat Aarau beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Die Teiländerung der Nutzungsplanung sollte bis Ende 2028/Anfang 2029 beschlossen, genehmigt und rechtskräftig sein – so das Ziel des Zusammenschlussprojekts.
- Gemeinden: Für den Zusammenschluss zum Abwasserverband Aarau WSU müssen die 30 beteiligten Gemeinden eine neue Organisationsstruktur mit Satzungen inklusive Kostenteiler, Stimmrechtsverhältnissen, Verantwortlichkeiten etc. erarbeiten. 2026 findet dazu bei den Gemeindeexekutiven eine erste Vernehmlassung statt. Im ersten Halbjahr 2029 entscheidet jede Gemeinde einzeln an der Gemeindeversammlung über die Verbandsgründung und die Satzungen. In der Stadt Aarau entscheidet der Einwohnerrat. Anschliessend müssen die Regierungsräte der Kantone Aargau und Solothurn den neuen Verband und die Satzungen genehmigen.
Parallel zu den rechtlichen und politischen Verfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene laufen die Planung und die Projektierung der neuen ARA, des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke (z.B. Pumpwerk, Überlauf- oder Speicherbecken). Das Vorprojekt für die neue ARA wird voraussichtlich 2027/2028 vorliegen und die Kostensicherheit erhöhen. Anschliessend wird das Bauprojekt erarbeitet, gefolgt von Baubewilligungsverfahren und Projektgenehmigungen. Falls das Projekt alle politischen Hürden nimmt und die Baugesuche von den zuständigen Stellen bewilligt werden, beginnen 2029 die Bauarbeiten für die Anschlussleitungen und 2032 jene für die neue ARA. Nach rund sechsjähriger Bauzeit geht die neue Anlage im Lauf des Jahres 2038 in Betrieb.